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Vergabe von Vorstandsposten: An der falschen Stelle

Die Gesetzeslage ist klar: Demnach müssen in Berlin auch Vorstandsposten bei den landeseigenen Unternehmen BVG und Stadtreinigung ausgeschrieben werden.

Die Zeiten, als im Stillen nach einem Kandidaten gesucht – und manchmal dabei sicher auch gemauschelt – worden ist, sind eigentlich vorbei. 2006 ist das Gesetz entsprechend geändert worden. Sollte dies an den zuständigen Senatoren Thilo Sarrazin (SPD) und Harald Wolf (Linke) wirklich vorbei gegangen sein, hätte es zumindest in den Verwaltungen jemanden geben müssen, der auf die geänderten Vorschriften hinweist. Sonst funktioniert der Laden nicht. Komisch ist aber auch, dass die Verfechter der Gesetzesänderung nicht aufgeschrien haben, als sie merkten, dass wohl am Gesetz vorbei gehandelt worden ist. Ist eine solche Änderung, die Frauen mehr Chancen auf Führungspositionen bringen sollte, nur Effekthascherei gewesen? Was spricht aber überhaupt dagegen, solche Führungspositionen grundsätzlich auszuschreiben? Die Chance, qualifizierte Kandidaten zu finden, wird dadurch nur größer. Denn nicht immer waren bisher die hinter den Kulissen ausgewählten vielen Männer und wenigen Frauen am Ende wirklich die besten, die man sich vorstellen konnte. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, Kandidaten per Ausschreibung zu finden. Dann wäre nicht einmal eine Gesetzesänderung nötig gewesen. Jetzt ist sie aber da und sollte eingehalten werden. Auch von Politikern. kt

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