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Vergabegesetz: Juristisch fraglich

SPD und Linke wollen einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Auf Bundesebene war das politisch nicht durchsetzbar. Jetzt versucht es Rot-Rot auf Landesebene.

Von Sabine Beikler

Das Vergabegesetz für öffentliche Aufträge ist eine komplizierte Rechtsmaterie, an die sich der Berliner Senat schon zum zweiten Mal wagt. Das erste Mal kassierte der Europäische Gerichtshof das Gesetz. Die Luxemburger Richter befanden, dass Aufträge nicht an Tarifverträge gekoppelt werden dürfen, wenn diese nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gültig sind. Vor der zweiten Gesetzesauflage hat der Senat gleich drei Gutachten eingeholt. Im Prinzip hat er die Tariftreue laut Entsendegesetz von einem Mindestlohn von 7,50 Euro entkoppelt. Gilt das eine nicht, soll das andere gelten. Hinzu kommen noch ökologische und soziale Standards für Unternehmen. Das hört sich alles sehr arbeitnehmerfreundlich an. Es ist aber erstens fraglich, ob das Gesetz, das noch beschlossen werden muss, juristisch Bestand hätte. Zweitens: Es ist nicht gewährleistet, dass Vergabestellen die Standards überprüfen können. Wie soll zum Beispiel die umweltfreundliche Beschaffung von Produkten kontrolliert werden? Drittens: SPD und Linke wollen einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Auf Bundesebene war das politisch nicht durchsetzbar. Jetzt versucht es Rot-Rot auf Landesebene. Ein paar Tage vor der Wahl ist das nicht mehr als ein schönes Versprechen, das in der Praxis erst noch Bestand haben muss.

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