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Handelte laut einem Parlamentsgutachten rechtswidrig: Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit

© dpa

Verhängnisvolle Freundschaft?: Schmitz-Affäre wird für Wowereit noch Folgen haben

Klaus Wowereits Verhalten in der Affäre Schmitz passt zu seinem selbstgefälligen Verständnis des Amtes als Regierender Bürgermeister, meint unsere Autorin. Und auch wenn die Affäre für ihn rechtlich keine Konsequenzen haben kann, ist sie noch lange nicht zu Ende.

Rechtlich wird das Verhalten des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit in der Steueraffäre seines ehemaligen Kulturstaatssekretärs André Schmitz folgenlos bleiben. Wenn ein Regierungschef eines Bundeslandes gegen Beamtenrecht verstößt, dann kann er nach dessen Paragrafen nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Er ist eben kein Abteilungsleiter, kein Beamter, sondern er waltet seines Amtes, weil er gewählt worden ist. Und das Strafrecht greift in Fällen wie diesen ebenfalls nicht.

Das mag unbefriedigend sein. Aber ohne Folgen wird diese ganze Affäre trotzdem nicht bleiben. Auch für den Regierenden Bürgermeister nicht. Denn selbst wenn es juristisch nicht zu fassen ist, bleibt zurück, dass sein Agieren in der Affäre Schmitz nicht korrekt war, wie es jetzt ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes bestätigt hat.

Politische Freundschaft

Wowereit und Schmitz haben sich damals nicht als alte Freunde darüber beraten, wie sie mit dem Vergehen des einen umgehen sollen. Ein guter Kumpel kann dann schon leicht zu dem Schluss kommen, mal alles unter den Teppich zu kehren. Wird schon keiner merken. Und der Freund ist ja sonst ein richtig toller Typ, der auch noch gute Arbeit für einen macht.

Aber Wowereit ist Regierender Bürgermeister, und Schmitz war sein Staatssekretär. Auch in Regierungsverhältnissen können Freundschaften zwar durchaus konstruktiv und gewinnbringend für die gemeinsame Arbeit sein, aber sie dürfen natürlich nicht dazu führen, den dienstlichen Zusammenhängen übergeordnet zu werden. Während Freunde in der Regel gleichberechtigt miteinander umgehen, gibt es in diesem Fall eben eine klare Hierarchie mit Rechten und Pflichten.

Wowereit war der Dienstvorgesetzte und musste als solcher handeln. Er hätte das Disziplinarrecht anwenden müssen. Denn in diesem Punkt sind politische Beamte nicht in einer anderen Position als normale Staatsdiener. Gegen diese wäre nämlich sofort ein Verfahren eingeleitet worden – vermutlich sogar mit Konsequenzen. Egal wie groß ihre Verdienste für den Staat vorher waren.

Entlastungs-Gutachten auf Kosten der Steuerzahler

Wowereit hatte sich direkt nach Bekanntwerden der Affäre seinerseits mit Gutachten gewappnet, die seine Sicht der Dinge stärken sollten. Und ließ für die Entlastungsexpertise, die sein Regierungshandeln bzw. sein Nichthandeln nachträglich rechtfertigen sollte, den Steuerzahler aufkommen. Auch das war wieder fragwürdig genug.

Aber dieses Verhalten passt in ein sehr selbstgefälliges Verständnis des Amtes als Regierender Bürgermeister. Ob das in der Stadt noch so gut ankommt? Das wird sich schon bald zeigen. Seit dem immerwährenden BER-Fiasko ist es nämlich schon lange damit vorbei, jedes weitere Versagen langmütig hinzunehmen.

Zurzeit ist eine Initiative für vorgezogene Neuwahlen in Berlin auf dem Weg; die Stimmen werden noch gesammelt. Warten wir mal ab, was da herauskommt. Und auch der Volksentscheid zur Zukunft des Flughafens Tempelhof steht an. Dieser könnte ebenfalls zu einer Abstimmung über das allzu überhebliche Auftreten des Senatschefs werden.

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