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Meinung: Verhungertes Recht

Wer soll dieses Urteil verstehen? Ein Kind muss nur über einen möglichst langen Zeitraum vernachlässigt werden und verhungern, dann werden daraus mildernde Umstände für die mörderischen Eltern.

Wer soll dieses Urteil verstehen? Ein Kind muss nur über einen möglichst langen Zeitraum vernachlässigt werden und verhungern, dann werden daraus mildernde Umstände für die mörderischen Eltern. So muss man jedenfalls den Spruch des Bundesgerichtshofes im Fall Dennis interpretieren. Der kleine Junge starb nach jahrelangem Siechtum qualvoll – nein, eben nicht qualvoll, meinen die Richter, weil der Junge wegen seines monatelangen Nahrungsentzugs seinen Eltern sein Leiden und lebensbedrohlichen Zustand nicht mehr signalisieren konnte, weil er kein Hungergefühl und Schmerzen mehr empfinden konnte. Deswegen hätten seine Eltern also seinen Tod nicht mit besonderer Grausamkeit herbeigeführt, sagen die obersten Richter in Leipzig. Grausamkeit und Vorsatz aber sind Mordmerkmale. Die Eltern seien deshalb nur des Totschlags schuldig. Sie haben ihr Kind „nur“ langsam verhungern lassen, durch „Gedankenlosigkeit und Passivität“. Den kleinen Leichnam danach in der Tiefkühltruhe zu verstecken und Behörden monatelang Märchen über den Verbleib des Kindes aufzutischen, dazu hat es dann noch gereicht. Und was ist mit dem Mordmerkmal Heimtücke?gn

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