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Meinung: Verkleiden und Ausziehen

Ob Karneval oder Sexualkunde: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe stellt zu Recht das Gesetz über den Glauben.

"Sexualkunde“ und „Abmeldung vom Unterricht“ – wem fiele da nicht unwillkürlich als drittes Stichwort „Muslime“ ein? Ein aktueller Fall aus Karlsruhe könnte dieses übliche Wahrnehmungsmuster ein bisschen durcheinander bringen. Es waren Baptisten, Angehörige der größten evangelischen Freikirche in Deutschland, denen die Verfassungsrichter jetzt das Recht abgesprochen haben, ihre Kinder aus religiösen Gründen vom Aufklärungsunterricht fernzuhalten.

Auch eine Karnevalsveranstaltung, nach Meinung der Beschwerdeführer eine beklagenswerte Gelegenheit zu systematischer Enthemmtheit und Befreiung „von jeglicher Moral“, hält Karlsruhe für zumutbar auch für konservative Gläubige.

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht lehrreich. Erstens stellen die Verfassungsrichter fest, dass es Grenzen von Elternrecht und Glaubensfreiheit gibt – hier zieht sie der Erziehungsauftrag des Staates, von dem man vermuten darf, dass er sich auch auf den Schwimmunterricht erstreckt. Zweitens lassen die Richter durchblicken, dass auch der staatliche Erziehungsauftrag nicht blind und ohne Rücksicht auf die Überzeugungen der Familie erfüllt werden muss. Die Richter verweisen darauf, dass die beiden Kinder der Beschwerdeführer nicht gezwungen wurden, sich zu verkleiden und, so die Sorge der Eltern, wie Narren zu benehmen. Auch im Falle des Sexualkundeunterrichts fordern die Richter zwar von den Eltern , dass sie ihre Kinder teilnehmen lassen, von der Schule ihrerseits aber Neutralität und Toleranz gegenüber den Auffassungen der Eltern.

Ein salomonisches – nein, kein Urteil: Der Karlsruher Text ist nichts weiter als die Begründung, warum die Beschwerde der Eltern gar nicht erst angenommen wurde. Klug ist er aber, denn er trägt der Kompliziertheit einer modernen pluralen Gesellschaft geradezu vorbildlich Rechnung, in der die puritanische Sexualmoral von Evangelikalen sich nicht weniger exotisch ausnimmt als die Geschlechtertrennung und das Kopftuch der Muslime. Die deutsche Gesellschaft ist glücklicherweise nicht erst durch massenhafte Einwanderung plural geworden, die Anwesenheit der Migranten zwingt uns nur dazu – auch dies zum Glück – uns dieser Buntheit zu stellen und Möglichkeiten wie Grenzen von Toleranz auszuhandeln.

Wie sie aussehen könnten, lässt sich aus der Karlsruher Begründung auch lesen: Gesetze und Verfassung sind zu beachten, egal woran jemand glaubt. Darüber hinaus darf jeder und jede auch Toleranz für den eigenen Glauben erwarten. Eine liberale Gesellschaft muss es aushalten, dass einzelne Bürger Frauen nicht für gleichberechtigt, Sexualität für gefährlich und Demokratie für ein Übergangsphänomen halten. Es genügt, dass sie die Demokratie nicht stürzen, ihre Ehefrauen und Töchter nicht einsperren und dass sie ihre Kinder auch dem Sexualkundeunterricht folgen lassen. Nur wo das nicht geschieht, muss der Staat eingreifen. Vielfalt aushalten heißt eben nicht wegsehen und „tolerieren“, dass „den Anderen“ Rechte genommen werden.

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