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Meinung: Virus zur Bewährung

Einen Freispruch hatte niemand erwartet, auch nicht der inzwischen 19jährige Autor von „Sasser“, dem Internet-Wurm, der im vergangenen Jahr Millionen von Computernutzern das Leben schwer gemacht und den Unternehmen weltweit großen Schaden zugefügt hat. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Verden den Rahmen gewahrt.

Einen Freispruch hatte niemand erwartet, auch nicht der inzwischen 19jährige Autor von „Sasser“, dem Internet-Wurm, der im vergangenen Jahr Millionen von Computernutzern das Leben schwer gemacht und den Unternehmen weltweit großen Schaden zugefügt hat. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Verden den Rahmen gewahrt. Die Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bleibt unter der von der Staatsanwalt ebenfalls auf Bewährung geforderten Strafe von zwei Jahren. Sven J., der als 17-Jähriger vom Keller der Eltern aus die vernetzte Welt in Atem gehalten hat, richtete zwar einen großen Schaden an, er handelte aber ohne kriminelle Absichten. Das Hauptmotiv des schüchternen Computerfreaks aus dem niedersächsischen Waffensen war sein Geltungsdrang. Wenn ein Signal von diesem Urteil ausgeht, dann richtet es sich nicht allein an die Skript-Kiddies, die sich aus dem Internet-Baukasten ihre Viren zusammenklauben. Der Fall „Sasser“ ist zugleich ein Appell an alle Computernutzer: Jeder ist mitverantwortlich für die Sicherheit der von ihm genutzten Technik. „Sasser“ war so folgenreich, weil selbst die Firmen, die mit der Informationstechnik Geld verdienen, längst vorhandene Sicherheitsfunktionen nicht einsetzten. Dagegen darf es für die wirklich Kriminellen im Netz kein Pardon geben. Sie missbrauchen auf ihren betrügerischen Passwort-Fischzügen das Vertrauen der Nutzer in das Internet. Für sie kommen Bewährungsstrafen nicht in Betracht. sag

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