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Meinung: Vom Sommer an wird’s heiß

Die Angst der Reformer vor den Arbeitslosen – und dem, was sie ihnen zumuten

Die einen wollen einen Mindestlohn, die anderen die Zumutbarkeitsregeln lockern, nach denen Arbeitslose einen Job annehmen müssen. Wieder andere finden, dass man nun endlich darüber reden müsse, was eigentlich ein ortsüblicher Lohn ist. Gemeinsam ist Sozialdemokraten, Grünen und Gewerkschaftern das wachsende Unwohlsein. Die Beklemmung darüber, dass vom nächsten Jahr an jeder Arbeitslose nahezu jeden Job annehmen muss. Und die drückende Gewissheit, dass das bisher noch nicht in das Bewusstsein aller vorgedrungen ist. Die Furcht wächst, dass der Zorn der Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger und der von Arbeitslosigkeit Bedrohten über die Bundesregierung hereinbrechen wird. So wie es zum Ende des Jahres die Betriebsrentner waren, die sich getäuscht und belogen fühlen. So wie es im Januar die gesetzlich Krankenversicherten waren, die sich überfallen fühlten von der Bundesregierung.

Fieberhaft werden nun Notausgänge gesucht, um zu verhindern, dass die nächste Wutwelle im Superwahljahr 2004 losbricht. Notausgänge, die das Gesetz zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe selbst nicht verändern dürfen. Denn würde man das antasten, geriete der Gesamtkompromiss in Gefahr, den die Bundesregierung im Dezember mit der CDU-Mehrheit im Bundesrat beschlossen hat.

Eine Abmilderung der Hartz-Reformen ist also nur möglich, wenn ein neues Gesetz gefunden wird, das das Kompromisspaket des Vermittlungsausschusses nicht berührt. Ein solches Gesetz könnte ein gesetzlicher Mindestlohn sein. Wird der nämlich hoch genug angesetzt, fallen bestimmte Arbeiten automatisch durch den Zumutbarkeits-Rost. Prima Idee, frohlocken Grüne und Sozialdemokraten und selbst die Gewerkschaften – deren Kernkompetenz, das Finden und Aushandeln von Löhnen, durch einen solchen Mindestlohn berührt würde – finden den Gedanken so schlecht nicht.

Nur, dass auch Deutschland de facto längst einen solchen Lohn hat. Er wird durch die Höhe der Sozialhilfe definiert. Das staatlich garantierte Existenzminimum wirkt wie ein Mindestlohn, weil eine Bezahlung unterhalb dieser Grenze in aller Regel aussichtlos ist. Es findet sich niemand, der solche Arbeit tun will. Natürlich kann man argumentieren, dass die Sozialhilfe niedrig genug ist, und dass niemand gezwungen werden sollte, auf diesem Niveau eine Beschäftigung anzunehmen. Damit würde man die Reformregelung, nach der auch Mini-Jobs zumutbare Arbeit sind, ausknocken.

Arbeitsmarktpolitisch wäre das eine mittlere Katastrophe: Denn in Deutschland fehlen vor allem Arbeitsplätze für schlecht ausgebildete Menschen. Diese Arbeitsplätze sind nun einmal nicht besonders gut bezahlt. Wenn man nun einen Mindestlohn oberhalb der Sozialhilfe festsetzen würde, würde man keineswegs dafür sorgen, dass die schlecht Qualifizierten besser bezahlt würden. Man würde dafür sorgen, dass die wenigen legalen Arbeitsplätze, die in diesem Segment existieren, auch noch verschwinden.

Und auch sozialpolitisch wären weder veränderte Zumutbarkeitsregeln noch ein gesetzlicher Mindestlohn vernünftig. Denn es geht bei der Hartz-IV-Reform nicht darum, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger vor schlecht bezahlter Arbeit zu schützen. Sondern es geht darum, sie in Arbeit zu bringen. Es geht darum, sie vermittlungsfähig zu machen. Und es geht im Idealfall darum, sie für besser bezahlte Jobs zu qualifizieren.

Wer den arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern und den Langzeitarbeitslosen etwas Gutes tun will, der darf nicht darüber nachdenken, schlecht bezahlte Arbeit aus der Welt zu schaffen. Er muss darüber nachdenken, wie eine vernünftige Kombination von Arbeit und staatlicher Hilfe aussehen kann. Klar ist jedenfalls: Ein Mini-Job allein wird niemanden aus der Abhängigkeit von der Sozialhilfe befreien. Aber ein Mini-Job ist nun mal besser als gar kein Job. Dass sollten sich auch diejenigen klar machen, die sich jetzt wieder vor der Wut der Wähler fürchten.

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