zum Hauptinhalt

Meinung: Von falsch zu verkehrt

Die Föderalismusreform muss dringend reformiert werden Von Hans-Dietrich Genscher

Der Vorrat an Gemeinsamkeiten in der schwarz-roten Koalition scheint schon erschöpft. Nichts geht mehr, nicht die Steuerreform, nicht die Reform der Finanzverfassung und auch nicht die dringend gebotenen Strukturreformen der Sozialversicherungssysteme. Das scheitert nicht an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern, sondern an tiefgreifenden Meinungsunterschieden zwischen den drei Regierungsparteien und innerhalb dieser Parteien. Was kann daran eine Föderalismusreform ändern? Oder soll sie nur durchgezogen werden, um überhaupt eine Reform vorweisen zu können?

Die Frage lautet: Würde also diese Föderalismusreform, so wie sie vorliegt, die Probleme unseres Landes lösen? Liegt das Problem überhaupt in der Kompetenzverteilung? Erinnert nicht mancher Befürworter an den Pfarrer, der die nachlassende Frömmigkeit in der Gemeinde beklagt und deshalb den Umbau der Kirche verlangt? Oder um es auf den Punkt zu bringen: Würden die großen Strukturreformen bewältigt werden können, wenn die Föderalismusreform in ihrer gegenwärtigen Gestalt schon in Kraft wäre? – Natürlich nicht.

Der Reformentwurf muss nach den Anhörungen von Bundestag und Bundesrat umfassend überarbeitet werden. Er bleibt nicht etwa auf halbem Wege stecken, damit könnte man leben, aber wenigstens die Richtung und die Balance müssten stimmen – doch an beidem fehlt es.

Der Rückzug des Bundes aus der Hochschulpolitik und aus der Bildungspolitik wird von vielen Seiten mit guten Gründen abgelehnt. Dabei geht es hier um den Standort Deutschland im Zeitalter der Globalisierung und damit um die Zukunft unserer Kinder.

Durch die Aufsplitterung der Beamtenbesoldung – und auch damit des Tarifbereichs – drohen Demotivation der Mitarbeiter und Beeinträchtigung von Leistungsfähigkeit und Leistungswillen durch unterschiedliche Besoldungsregelungen.

Die Ausstiegsmöglichkeit der Länder aus Umweltgesetzen steht im Widerspruch zu dem Ziel einer europäischen und globalen Umweltpolitik, und wer will verantworten, dass es in Deutschland zu einem regionalen Umweltdumping kommt?

Im Strafvollzugsrecht gibt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anlass zu neuem Nachdenken. Das neu begründete Zustimmungsrecht des Bundesrates in Art. 104a, Abs. 4 (neu) lädt zur Politikblockade, die doch verhindert werden soll, geradezu ein. Klagen beim Bundesverfassungsgericht sind voraussehbar.

Sorge macht die Schwächung der internationalen Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland und vor allem auch ihrer Europafähigkeit. Das gilt besonders für den Umweltschutz, aber auch für Bildung, Kultur und Rundfunk.

Was im Interesse der schnellen Bildung der CDU/CSU/SPD-Regierung mit heißer Nadel zusammengenäht wurde, bedeutet zwar nicht in allen, wohl aber in wesentlichen Fragen eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand. Das rückt das Anliegen der Föderalismusreform in ein schlechtes Licht. Staatspolitische Verantwortung verlangt jetzt eine Reform der Reform. Parallel dazu ist eine Einigung über die Reform der Finanzverfassung notwendig, beides gehört zusammen. Alles andere ist Problemflucht – wie bei der Steuerreform. Die Lage der finanzschwachen Länder wird sich weiter verschlechtern – das Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse bleibt auf der Strecke.

Einer Vertröstung auf die Zukunft – wie zum Beispiel auf eine Reform der Finanzverfassung – ermangelt es an Glaubwürdigkeit, denn beide Lager der schwarz-roten Koalition wetteifern in öffentlichen Erklärungen, man wolle die Koalition nur noch bis zum Ende der Legislaturperiode durchhalten und dann beenden.

Zur Erinnerung: Die großen Entscheidungen der Nachkriegszeit für die soziale Marktwirtschaft, für wichtige Schritte der Westintegration und für die Wiederbewaffnung und die Durchsetzung der Ostverträge und der Schlussakte von Helsinki sind mit der Überzeugungskraft ihrer Verfechter bewirkt worden – darauf kommt es vor allem an und natürlich auf klare zukunftsweisende Konzepte.

Der Autor war von 1974 bis 1992 Bundesaußenminister.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false