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Meinung: Von Manipulation kann nicht die Rede sein

Schröder verdient Respekt für seine Entscheidung gegen ein „Weiter so“ Von Hans-Dietrich Genscher

Es ist erstaunlich, mit welcher Unbefangenheit dem Bundespräsidenten öffentlich gesagt wird, wie er sich zu verhalten hat, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt und dafür keine Mehrheit erhält. Und das, obwohl weder die Vertrauensfrage gestellt noch beantwortet ist, obwohl es noch keinen Antrag des Bundeskanzlers gibt, den Bundestag aufzulösen, und erst recht nicht die Begründung eines solchen Antrages. Darauf aber kommt es vor allem an. Die Rahmenbedingungen für die Entscheidungen allerdings dürfen schon jetzt erörtert werden.

Abwegig sind Erwägungen, mit Blick auf die gegenwärtige politische Lage das Grundgesetz mit dem Ziel eines Selbstauflösungsrechts des Parlaments zu ändern. Eine Adhoc-Verfassungsänderung sollte der Respekt vor eben dieser Verfassung verbieten. Auch eine spätere, für künftige Fälle erwogene Verfassungsänderung in diesem Sinne sollte den Willen des Grundgesetzes zu politischer Stabilität und seine Absage an Wahlmanipulationsmöglichkeiten beachten. Bedenklich wäre es zudem, dem Präsidenten eines seiner wichtigsten Rechte zu entziehen:

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass als Voraussetzung für eine Parlamentsauflösung die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers so beeinträchtigen oder lähmen, dass er nach seiner Einschätzung eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag. Hier zählt auch, was wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundeskanzler und seiner formalen Mehrheit unterblieb oder was anders verabschiedet wurde als der Bundeskanzler es wollte. Das einzuschätzen ist aber allein das Recht des Bundeskanzlers, wenn er nach Art. 68 GG handeln will. Deshalb ist so wichtig, wie der Bundeskanzler seinen Antrag begründet. Erst diese Begründung schafft die Entscheidungsgrundlage für den Bundespräsidenten.

Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Bundeskanzler zu Recht „die Einschätzungskompetenz und Beurteilungskompetenz“ ein, die der Bundespräsident „zu beachten“ habe. Es sei denn, dass „eine andere, die Auflösung verwehrende Einschätzung der politischen Lage der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist“. Die innere Lage der SPD und die jetzt immer deutlicher werdende Distanz zwischen den beiden gegenwärtigen Regierungsparteien, aber auch die deutlichen Unterschiede ihrer Wahlprogramme, die von der erklärten Politik des Bundeskanzlers deutlich abweichen, haben dabei Gewicht.

Dem Argument, dem Bundeskanzler solle künstlich das Vertrauen verweigert werden, steht die unbestreitbare Tatsache gegenüber, dass durch eine Vertrauenserklärung mit dem Ziel, Neuwahlen zu vermeiden, ein nicht mehr vorhandenes stetiges Vertrauen der Mehrheit in die Politik des Bundeskanzlers vorgetäuscht würde. An der Agonie der Regierungsmehrheit würde das nichts ändern, aber es würde die Instabilität verstärken und verlängern, wo das Grundgesetz Stabilität will.

Die Zustimmung der Bundestagsparteien zur Auflösung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass sie ihre Rechte nicht manipulativ beeinträchtigt sehen.

Die Absicht des Kanzlers, die Vertrauensfrage nicht mit einer Einzelfrage zu verknüpfen, zeigt, dass er ganz allgemein nicht mehr gewährleistet sieht, mit dem bestehenden Kräfteverhältnis im Bundestag weiter regieren zu können.

Zu den Rechten des Bundeskanzlers gehört es zu entscheiden, ob er bei Verlust ausreichender Unterstützung resigniert und zurücktritt oder ob er für seine Politik kämpfen und die Entscheidung des Wählers anrufen will.

Was immer man von der Politik des Bundeskanzlers und der Bundesregierung halten mag, es verdient Respekt, dass der Bundeskanzler sich gegen ein „Weiter so“ und für den Weg zu Neuwahlen entschieden hat. Das heißt, gegen den Stillstand in der deutschen Politik. Angesichts der Bedeutung der zu lösenden Probleme wird der Wähler zur Entscheidung aufgerufen werden. Das kann ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Politik sein.  

Der Autor war von 1974 bis 1992 Außenminister. 

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