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Meinung: Vorbeugend

Erstaunlich, wie schnell die Menschen vergessen. Eben noch sollte uns der Staat vor der neuen Terror-Bedrohung schützen, jetzt wollen wir schon wieder vor dem Staat beschützt werden.

Erstaunlich, wie schnell die Menschen vergessen. Eben noch sollte uns der Staat vor der neuen Terror-Bedrohung schützen, jetzt wollen wir schon wieder vor dem Staat beschützt werden. Diesen Eindruck legen die Justizentscheidungen zur Rasterfahndung in Hessen und Berlin nahe. Sie gehen davon aus, dass keine Terror-Gefahr mehr besteht. Lebensfremd ist das, meint Hessens Innenminister. Aber lebensfremd ist die Annahme, die Justiz würde ihren Aufgaben nicht nachkommen. Und das tut sie, indem sie das Rastern stoppt. Diese Methode kann bei der Fahndung nach Straftätern eingesetzt werden - für die Abwehr zukünftiger Anschläge steht sie nicht nach Belieben zur Verfügung. Die Polizei darf in diesen Fällen nur mit ihr arbeiten, wenn die Bedrohung wirklich konkret ist. Erfährt die Polizei von der Planung eines Anschlags, wird sie wieder rastern dürfen. Dafür gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Also muss das Rastern eingestellt werden. Die Erfolge können sich ohnehin nicht sehen lassen - es gibt keine. Und wer im Anti-Terror-Raster hängen bleibt, wird eher zu bedauern als anzuklagen sein. Man sollte den 11. September nicht so schnell vergessen. Nur die Rasterfahndung, die darf man getrost vergessen.

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