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Wahlrecht: Mehrheit ist Mehrheit

Schwarz- Gelb wird eine Wahlrechtsreform durchsetzen, die das komplizierte deutsche Wahlrecht nicht vereinfacht und den Verfassern eher nützt als schadet.

Von Robert Birnbaum

Fragen des Wahlrechts sind Machtfragen. Man muss an diese schlichte Wahrheit erinnern, wenn sich jetzt Koalition und Opposition wieder über die Neuregelung des Bundestagswahlrechts streiten. Beide Seiten bemühen ja Philosophie, Juristerei und Mathematik, um ihre Lösung zur einzig richtigen zu erklären. Das ist schon in Ordnung, aber auf beiden Seiten nicht ganz ehrlich. Es ist auch verständlich, dass die Opposition bei der Gelegenheit gerne etwas anderes mitbeseitigt hätte, das ihr aktuell zum Nachteil gerät: die Überhangmandate. Aber „Mehrheit ist Mehrheit“ ist ein höchst demokratisches Prinzip. Schwarz- Gelb wird also eine Wahlrechtsreform durchsetzen, die das komplizierte deutsche Wahlrecht nicht vereinfacht und den Verfassern eher nützt als schadet. Das Verfassungsgericht wird die Reform billigen oder verwerfen. Es wird, wenn die Zeit für eine Reform der Reform nicht reicht, ein Übergangsrecht einsetzen. Das mag mancher dann theoretisch unschön finden. Doch wie die Dinge heute stehen, fällt die nächste Wahl so eindeutig aus, dass kein Paragraph im Bundesgesetzblatt daran etwas ändern wird. Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Aber sie entscheiden die Machtfrage nicht.

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