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Wahlrecht und Verfassungsgericht: Rechnen ist Pflicht

Iudex non calculat, ein Richter rechnet nicht, hieß es bei den Römern. Ein Irrtum.

Iudex non calculat, ein Richter rechnet nicht, hieß es bei den Römern. Ein Irrtum. Rechnen gehört zur Demokratie, jeder weiß das, der schon einmal Wählerstimmen zählen musste. Und in Deutschland steht, wie vieles, auch das Wahlrecht unter richterlicher Kontrolle. 2011 hatte der Bundestag mit der guten Tradition gebrochen, es in Einigkeit zu verabschieden, deshalb müssen jetzt die Verfassungsrichter ran. Sie sollten es nicht ganz ungeschoren lassen. Ein System, das Dutzende Überhangmandate ohne angemessenen Ausgleich zulässt, verzerrt den Charakter der Verhältniswahl. Dabei kann offen bleiben, ob sich die SPD nicht mit ihrer Klage ins Knie schießt, denn auch sie kann ja von der Unwucht profitieren. Es geht darum, das Prinzip zu erhalten, Wählerstimmen fair im Parlament abzubilden. Wenn sich darüber nicht einmal die beiden großen Parteien einigen können, bezeugen sie ihre Fantasielosigkeit und die Präferenz ihrer Eigeninteressen. Wenn das nächste Wahlrecht aus Karlsruhe kommt, muss sich niemand wundern; am wenigsten die, die sonst oft beklagen, dort würde Politik gemacht. Dort wird Politik gemacht. Aber meist nur, wenn sie sonst keiner macht. neu

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