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Meinung: Was der Streit verhüllt

DEBATTE UM DAS KOPFTUCH

Das Thema ist prädestiniert für Missverständnisse. Bundespräsident Rau nimmt den Kopftuchstreit zum Anlass, auf die Gleichbehandlung von Religionen zu pochen und in diesem Zusammenhang auf das Grundgesetz zu verweisen. Kardinal Ratzinger wiederum will diese Worte als einen Vorstoß des höchsten Staatsrepräsentanten verstehen, das Christentum aus dem öffentlichen Raum weiter zurückzudrängen. Einzelne Grüne wiederum begrüßen Raus Äußerung gerade deshalb, weil sie sich diesen Effekt wünschen. Beim Thema selbst hilft dieser Schlagabtausch wenig weiter. Denn – anders als bei einer Mönchskutte und einer jüdischen Kippa – kann das Kopftuch einer muslimischen Frau tatsächlich nicht nur religiöse, sondern auch eine politische Bedeutung haben. Schließlich kennt der Islam keine Trennung von Kirche und Staat, wie sie sich im Christentum und im Judentum herausgebildet hat. Kein Wunder also, dass bei der Menschenrechtsdebatte mit dem Islam ein religiöspolitisches Thema besonders im Vordergrund steht: die mindere Rechtsstellung der Frau in der islamischen Welt. Insofern kann das Kopftuch einer muslimischen Frau sehr wohl signalisieren, dass sie dieses Dasein zweiter Klasse akzeptiert oder gar gutheißt. Und dies ist mit den Grundrechten unserer Verfassung eben nicht vereinbar. M.G.

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