zum Hauptinhalt

Meinung: Was geschieht mit dem Ehegattensplitting, Frau Künast?

Zum Interview mit der Grünen-Politikerin Renate Künast über Steuerpläne vom 6. Juni Frau Künast behauptet in dem Interview: „Wir sorgen dafür, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 60 000 Euro Familien entlastet werden.

Zum Interview mit der Grünen-Politikerin Renate Künast über Steuerpläne vom 6. Juni

Frau Künast behauptet in dem Interview: „Wir sorgen dafür, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 60 000 Euro Familien entlastet werden. Der finanzielle Vorteil aus dem Splitting wird auf 1500 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass sich für die überwiegende Zahl der Ehepaare nichts verändert.“ Die Realität: Einkommensteuer bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 60 000 Euro nach der Grundtabelle für 2013: 17 004 Euro. Nach der Splittingtabelle: 11 202 Euro. Differenz: 5802 Euro. Nach Begrenzung des „Splittingvorteils“ auf 1500 Euro bleibt für ein Alleinverdiener-Ehepaar mit 60 000 Euro steuerpflichtigem Einkommen ein Nachteil von netto 4302 Euro p. a. oder netto 358,50 Euro (!) pro Monat gegenüber einem Ehepaar, bei dem beide Partner je 30 000 Euro verdienen. Obwohl beide Ehepaare gemeinsam exakt das gleiche

Einkommen zur Verfügung haben. Soli und

Kirchensteuer sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Tolle Entlastung. Tolle Gerechtigkeit. Wie sagt doch Frau Künast an anderer Stelle im Interview: „Nein, Herr Dobrindt und seine CSU können gerne unsere Politik kritisieren. Aber sie können nicht falsche Behauptungen aufstellen.“

Detlev Gebhard, Berlin

Sehr geehrter Herr Gebhard,

ich hoffe, Sie stimmen mit mir überein, dass das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Warum? Der ursprüngliche Zweck dieser Steuerbegünstigung, die Förderung der Familie mit Kindern, wird immer weniger erreicht. Die Lebensrealitäten haben sich geändert. Das alte Bild von Ehe gleich „Familie mit Kindern“ stimmt immer weniger. In über 40 Prozent der Haushalte, die vom Splitting profitieren, leben keine Kinder. Jedes vierte Kind wächst bei Nichtverheirateten auf und kann schon deshalb vom Ehegattensplitting nicht profitieren. Ich frage mich, warum Paare ohne Kinder vom Splitting profitieren, während Alleinerziehende und Nichtverheiratete mit Kindern davon keinen Vorteil haben. Deshalb wollen wir Grüne das Ehegattensplitting abschmelzen – verfassungskonform und moderat. Die frei werdenden Mittel wollen wir komplett in den Ausbau von guten Kitas und Schulen sowie in eine Kindergrundsicherung investieren. Unser Grundsatz lautet: Kinder fördern, und zwar unabhängig vom Einkommen oder Familienstand der Eltern.

Nun zu Ihrer Rechnung: Dieser liegen meines Erachtens zwei Missverständnisse zugrunde. Erstens spreche ich vom Bruttoeinkommen, also dem Einkommen, das bei abhängig Beschäftigten gewöhnlich im Arbeitsvertrag oder auf dem Gehaltszettel zu finden ist. Die Einkommensteuertabellen, auf die Sie sich beziehen, legen jedoch das sogenannte „zu versteuernde Einkommen“ zugrunde, das niedriger ist, da hier vom Bruttoeinkommen unter anderem die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung abgezogen werden.

Zweitens wollen wir das Ehegattensplitting langfristig in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag überführen. Die Unterhaltspflichten in der Ehe werden also berücksichtigt. Den finanziellen Vorteil aus dem Ehegattensplitting wollen wir auf 1500 Euro begrenzen. Damit werden die meisten Ehepaare und eingetragenen Lebenspartnerschaften von der Reform nicht berührt. Selbst von den kinderlosen Alleinverdiener-Ehen, in der ein Partner alles verdient und der andere nichts, sind 90 Prozent nicht betroffen.

Für Ihr Rechenbeispiel heißt dies: Das zu versteuernde Einkommen liegt bei einem Bruttogehalt von 60 000 Euro bei maximal 52 000 Euro. Für eine Alleinverdiener-Ehe ergibt sich nach der gültigen Splittingtabelle für 2013 eine Steuer von 8686 Euro. Unsere individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag würde zu einer rechnerischen Mehrbelastung von 1329 Euro führen. Da aber der Splittingvorteil bis 1500 Euro komplett bestehen bleibt, ändert sich für dieses Paar finanziell nichts.

Hinzu kommt, dass wir Familien mit Kindern besserstellen wollen. Dazu wollen wir eine Kindergrundsicherung einführen, die wir durch die Abschmelzung des Ehegattensplittings finanzieren. Derzeit werden Kinder aus einkommensstarken Haushalten durch den Kinderfreibetrag mit 278 Euro im Monat gefördert. Dagegen liegt das Kindergeld für geringe und mittlere Einkommen bei lediglich 184 Euro. Das ist nicht gerecht. Mir ist jedes Kind gleich viel wert.

Als ersten Schritt wollen wir daher mit der Kindergrundsicherung die Familien mit geringen oder mittleren Einkommen stärken. Sie erhalten pro Kind und Jahr 264 Euro zusätzlich. Die bisher sehr ungleiche Förderung der Kinder werden wir auf diesem Wege schrittweise abbauen. Unser Ziel ist damit auch, den dringend notwendigen Ausbau von guten Kitaplätzen und Ganztagsschulen zu finanzieren. Das zeigt, wir konzentrieren die staatliche Förderung in Zukunft auf Kinder statt auf ein bestimmtes Beziehungsmodell. Die allermeisten Familien mit Kindern werden durch unsere Reform bessergestellt. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass niemand mit weniger als 60 000 Euro brutto durch unsere Pläne verliert.

— Renate Künast, MdB, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false