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Meinung: Was Wissen schafft: Das Leben als Erfindung

Seit gestern dreht sich in München wieder alles um die Maus. Im Europäischen Patentamt wird der zweite Akt des Dramas "Kein Patent auf Leben!

Seit gestern dreht sich in München wieder alles um die Maus. Im Europäischen Patentamt wird der zweite Akt des Dramas "Kein Patent auf Leben!" gegeben, dessen erster Teil bereits 1995 die Gemüter bewegte. Hauptdarsteller sind heute wie damals skrupellose Gentechniker von der Harvard-Universität (bekannt als "die Bösen"), eine Handvoll tierliebende Verbände ("die Guten") und eine gentechnisch veränderte Krebsmaus ("das Leben"), um die sich trefflich streiten lässt. Aktiv-Zuschauer haben bereits angekündigt, der Vorstellung durch lautstarke Proteste den angemessenen Happening-Charakter zu verleihen - Pressetext: "Achtung, Fototermin!".

Die Marathon-Verhandlung über das bereits 1992 erteilte europäische Patent EP169672 ist längst mehr als der bloße Streit um eine genmanipulierte Maus, mit der eines Tages Krebsmedikamente entwickelt werden sollen. Das von Greenpeace, Tierversuchsgegnern und Umweltverbänden beantragte Einspruchsverfahren wurde zum Symbol des Widerstands all derer, denen der Griff der Pharmaindustrie nach dem Leben zu weit geht. Sie kämpfen unter dem Motto "Kein Patent auf Leben!" gegen jedes Erfinderrecht an der belebten Natur, von genmanipulierten Sojasorten über Naturstoffe aus der Dritten Welt bis zur Zellentnahme aus menschlichen Embryonen. Um den "größten organisierten Raubzug der Geschichte" (Greenpeace) aufzuhalten, wollen sie jede Patentierung von Genen und Lebewesen - einschließlich der im Labor hergestellten - verbieten. Jeremy Rifkin, Vordenker der Gentechnik-Kritiker in den USA, fordert sogar den Schutz des "gesamten Genpools der Erde" als gemeinsames Erbe der Menschheit - "einschließlich geklonter, transgener und schimärischer Lebewesen".

Warum hoch spezialisierte wissenschaftliche Produkte - wie die künstlich hergestellte Krebsmaus - nicht patentierbar sein sollen, ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Auch ist die kommerzielle Ausbeutung von Tieren längst akzeptierte, traurige Realität. Konkret würde ein Patentierungsverbot für alle Gene und Organismen bedeuten, dass etwa Bakterien mit künstlich eingebautem Insulin-Gen oder naturidentische Medikamente wie das Blutaufbaumittel Erythropoietin nicht mehr patentfähig wären - beides Erfindungen mit Milliardenumsätzen. Praktisch alle Verfahren der Biotechnologie, die den größten Teil der neuen Wirkstoffe in der Medizin liefert, wären mangels Patentschutz unbrauchbar für gewinnorientierte Unternehmen.

Die Chancen der Gen-Schützer auf Durchsetzung ihrer gutgemeinten Forderungen sind daher gleich Null. Die polarisierte Diskussion ist gefährlich, weil die tatsächlichen Mängel des Patentrechts unterzugehen drohen. Die seit 1998 gültige "Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" der EU muss vom Bundestag demnächst in nationales Recht umgesetzt werden. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie die Grenzen der Patentierbarkeit lebender Organismen klar abstecken und zugleich echte Erfindungen in der Biotechnologie schützen. Statt dessen lässt das wachsweiche Regelwerk de facto jedes menschliche Gen, jedes Tier und jede Pflanze grundsätzlich zur Patentierung zu - klar verboten sind nur Klonverfahren und Keimbahneingriffe beim Menschen.

Damit wird das Verbot der Patentierung von bloßen "Entdeckungen" ausgerechnet im Bereich der Biotechnologie zur Grauzone: Ein lediglich gereinigtes, natürliches Gen wäre grundsätzlich patentierbar, wenn eine gewerbliche Anwendung angegeben wird. Dadurch könnte der befürchteten Inbesitznahme des irdischen Genpools durch geschäftstüchtige Monopolisten tatsächlich Tür und Tor geöffnet werden - wenn der Bundestag die EU-Richtlinie nicht erheblich einschränkt.

Alexander S. Kekulé

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