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Meinung: Wem nicht zu helfen ist

DAUERHAFTE SICHERUNGSVERWAHRUNG

Das Sicherheitsbedürfnis ist groß in diesen Zeiten, auch in Karlsruhe. „Wegsperren – und zwar für immer“, hatte der Kanzler einst für notorische Sexualtäter gefordert und dabei auch bei den höchsten Richtern ein offenes Ohr gefunden. Denn sie betonen jetzt das Recht einer Gesellschaft, sich effektiv vor Straftätern zu schützen – auch wenn sie im Gefängnis als Greise sterben müssen. Das ist nicht mehr und nicht weniger als die leider wahre Erkenntnis, dass manchen Delinquenten auch mit den schönsten Therapien nicht geholfen werden kann. Darüber hinaus gibt das Gericht allerdings Brief und Siegel für einen kriminalpolitischen Kurs, der immer mehr auf Prävention von Straftaten liegt und weniger auf deren Ahndung. Abgesehen von dem Schock nach dem 11. September gibt es dafür jedoch wenig rationale Gründe. Das lassen auch die Karlsruher Richter durchblicken, wenn sie jetzt sagen, sie hätten die Motive für die Verschärfungen nicht zu bewerten. Natürlich, wenn es Wege gibt, dass Kinder nicht mehr zu Opfern werden, gehören sie beschritten. Aber man darf nicht vergessen, dass es ausweislich der Statistiken keine Zusammenhänge gibt zwischen der Zahl der Verwahrten und der Zahl der Morde. Kriminalpolitik auf Basis von Risikoprognosen birgt Gefahren. Im Zweifel geht es gegen die Freiheit. neu

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