Ein Bett ist kein Stuhl, und ein Pullover kein Schreibtisch. So einfach die Dinge liegen, so schwierig wird ihre Codierung als Bedarf oder Nichtbedarf, als Ergänzungs-, Ersatz- oder Erstbeschaffung im komplexen Hartz-IV-System. Richtern und Behörden ist deshalb kein Vorwurf zu machen, wenn sie das sensible Thema Kindbett zunächst falsch verbuchten und klammen Familien Kosten aufbürdeten. Das Bundessozialgericht war es selbst, das die Maxime ausgegeben hatte, dass Abgelegtes stets aus den Regelleistungen neu zu beschaffen sei - ohne Extrageld. Ein Urteil, das damals für Bekleidung galt, sogleich aber auf das Schlafproblem übertragen wurde: Denn ein neues Bett sei keine Erstausstattung, wenn ein altes vorhanden sei. Eine gerade Logik mit schiefem Ergebnis. Kein Heranwachsender braucht mit wachsenden Schuhgrößen wechselnde Bettgrößen. Aber mindestens einmal im Kinderleben steigt man um. Ein Schritt, der zwar nicht unerwartet kommt, aber Eltern, deren Kinder auf Hotelreisen und Apple-Produkte verzichten müssen, finanziell belasten kann. Gut, dass nun in letzter Instanz eine lebensnähere Perspektive gewählt wurde. Hartz IV und Kinder, das ist ein Thema, bei dem der Sozialstaat sich schnell blamieren kann, wenn er es verschläft.
Wenn der Sozialstaat fast verschläft : Hartz IV: Jugendbett als Erstausstattung anerkannt
Donnerstag wurde eine gerade Logik mit schiefem Ergebnis beseitigt: Bislang galt ein neues Bett im komplexen Hartz-IV-System nicht als Erstausstattung, wenn ein altes vorhanden ist. Doch nun dürfen Kinder von Hartz-IV-Empfängern ungestört wachsen.

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