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Meinung: Wenn Staatsanwälte zu sehr hassen

PROZESS GEGEN DIE TÜRKISCHE ISLAM-PARTEI

Am Sonntag haben die türkischen Wähler das Wort – und danach die Richter. Das Verfassungsgericht will das Verbotsverfahren gegen die in den Umfragen führende Partei des Landes, die religiöskonservative AKP, nach der Parlamentswahl fortsetzen. Das sieht auf den ersten Blick wie ein schwerer Schlag gegen die Partei des umstrittenen Vorsitzenden Erdogan aus, dürfte sich aber als ungewollte Wahlwerbung erweisen. In der Wahlkabine wird sich kein potenzieller AKP-Wähler vom Damokles-Schwert des laufenden Verbotsverfahrens abschrecken lassen, dafür ist das Vorhaben zu durchsichtig. Den kemalistischen Eliten in Justiz, Politik und Militär ist die AKP wegen ihrer Wurzeln im politischen Islam suspekt, bisher hat ihr jedoch niemand fundamentalistische Ziele nachweisen können. Die Eile bei den juristischen Schritten legt nahe, dass es nur darum geht, einer missliebigen politischen Gruppe zu schaden. Das Problem mit der Justiz kann die AKP sehr einfach lösen. Der Verbotsantrag richtet sich alleine gegen den Vorsitz durch Erdogan. Er kann zurücktreten und die Partei ohne offizielles Amt führen – nach der Wahl. Bis dahin nützt ihm die Opferrolle. sei

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