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Meinung: Wenn’s der Wahrheit dient

Es ist noch nicht vorbei, hat Generalbundesanwältin Monika Harms am Mittwoch sinngemäß gesagt – und hinzugefügt sei: Es wird so schnell wohl nicht vorbei sein. Der RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback wird allem Anschein nach noch einmal aufgerollt, 30 Jahre nach der Tat.

Es ist noch nicht vorbei, hat Generalbundesanwältin Monika Harms am Mittwoch sinngemäß gesagt – und hinzugefügt sei: Es wird so schnell wohl nicht vorbei sein. Der RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback wird allem Anschein nach noch einmal aufgerollt, 30 Jahre nach der Tat. Es gibt eine Aussage. Es gibt einen Anfangsverdacht. Es gibt jede Menge Akten. Doch zu prüfen ist auch, ob das, was damals der Wahrheitsfindung dienen sollte, tatsächlich in gebotener Sorgfalt ausgeschöpft worden ist. Was ist mit dem Vernehmungsprotokoll von Verena Becker aus dem Jahre 1982, das nach Tagesspiegel-Informationen in den Händen des Verfassungsschutzes ist – und in dem offenbar akribisch der Tathergang geschildert wurde? Hat man ihr nicht geglaubt? Oder – ein schlimmer Verdacht – passte Beckers Aussage nicht zum bescheidenen Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden? Das wollen wir nicht hoffen. Dann hätte der Rechtsstaat erhebliche Blessuren davongetragen. Dann hätten sich wie Parallelen, die sich im Unendlichen berühren, der kollektive Täterwahn der RAF und die Unzulänglichkeiten der Verfolger grotesk ergänzt. Vbn

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