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Meinung: Wertevermittlung ist eine staatliche Aufgabe

Wir brauchen die Verständigung auf einen kulturellen Minimalkonsens Von Volker Ratzmann

Das Zeitalter der Globalisierung und der Migration stellt die deutsche Gesellschaft vor eine Herausforderung: Wir müssen das Zusammenleben neu gestalten. Wer Integration will, wer Zuwanderung und Offenheit langfristig als Chance begreift – und als Metropole müssen wir das –, der darf die Augen vor der Reibung, die das Aufeinandertreffen von Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund mit sich bringt, nicht verschließen.

Die Erfahrungen – besonders der letzten Zeit – sind bitter. Gerade die dritte Generation der Einwanderer aus dem islamischen Kulturraum greift zunehmend auf überkommene Wertvorstellungen ihrer Herkunftsregionen zurück. Ehrenmorde und Zwangsheirat sind alarmierende Signale. Die aktive Verständigung auf einen auch kulturellen Minimalkonsens ist dringend notwendig. Hier sind besonders die islamischen Glaubensgemeinschaften gefordert. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichberechtigung der Geschlechter, Respekt, Toleranz, Pluralität und die Verantwortung für kommende Generationen, aber auch die gemeinsame Sprache sind seine Grundbestandteile. Dieser Wertekonsens muss auch vermittelt und gelebt werden. Das muss vor allem über die Bildungseinrichtungen gesichert werden. Bislang ist dies dem bekenntnisorientierten Religions und Weltanschauungsunterricht, der in der Hand der Kirchen, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften liegt, überlassen. Dafür zahlen wir ihnen in Berlin jährlich 45 Millionen Euro. Religionsgemeinschaften wie die Islamische Föderation haben wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes Anspruch auf Beteiligung. Erreicht wird nur ein Bruchteil der Schülerinnen und Schüler, denn 60 Prozent der BerlinerInnen sind konfessionslos. Es ist an der Zeit, die Wertevermittlung als staatliche Aufgabe zu begreifen und verbindlichen Ethikunterricht – LER – in den Schulen anzubieten. Angesichts leerer Kassen ist es sicher attraktiv, dafür die Mittel zu nutzen, die derzeit an die Kirchen gehen. Andererseits dürfen wir die wichtige Rolle der Kirchen nicht außer Acht lassen.

LER neben dem Religionsunterricht der Kirchen oder statt seiner? Das ist die große Frage. Juristisch könnten wir beides. Nach Artikel 141 des Grundgesetzes sind wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht verpflichtet, bekenntnisorientierten Religionsunterricht in staatlichen Schulen anzubieten. Die Vereinbarungen, die wir mit den Kirchen über die Finanzierung ihres Unterrichts haben, sind kündbar. Wir müssen uns entscheiden. Zwei Modelle sind denkbar: Verpflichtender LER plus bekenntnisorientierter Religions- und Weltanschauungsunterricht. Das kostet mehr Geld als bisher und lässt alle Religionsgemeinschaften an die Schulen, auch die Islamische Föderation. Oder wir belassen es bei einem staatlichen Angebot und verweisen die Kirchen und Glaubensgemeinschaften – wie in Frankreich und den USA – auf den außerschulischen und selbstfinanzierten Bereich. Das ginge nur mit einem Übergang und dem Angebot, das Lehrpersonal für den staatlichen Ethikunterricht zu übernehmen. Wir sollten uns allerdings im Klaren sein, dass es dann eine heftige gesellschaftliche Auseinandersetzung geben wird. Aber wir werden uns entscheiden müssen.

Der Autor ist Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Abgeordnetenhaus. In der Debatte folgt eine Position von Schulsenator Klaus Böger (SPD).

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