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Wettbewerb im Nahverkehr: Aufs private Gleis

Der Bundesgerichtshof sorgt dafür, dass es um jede Zugstrecke im Nahverkehr einen öffentlichen Wettbewerb geben muss. Die erbittert geführte Debatte um einen Börsengang der Bahn erledigt sich damit wie von selbst.

Für die Deutsche Bahn sind die Zeiten alles andere als erfreulich. Erst verspielte sie im Winter den allerletzten Rest des Kundenvertrauens, als erneut S-Bahnen und ICEs im Schnee steckenblieben. Dann machte sich die Politik daran, dem Staatsunternehmen die Macht über das Schienennetz zu entziehen – die Gewinne, die die Bahn mit dem Gleisnetz erwirtschaftet, darf sie bald wohl nicht mehr im Ausland investieren. Und nun das: Der Bundesgerichtshof sorgt dafür, dass es um jede Zugstrecke im Nahverkehr einen öffentlichen Wettbewerb geben muss. Dass die Länder der Bahn lukrative Aufträge zuschanzen, intransparent und ohne jede Kontrolle durch den Markt, das wird es nicht mehr geben. Das bedeutet eine Stärkung der Privatbahnen – wenngleich nicht gesagt ist, dass nun automatisch jede Strecke an Veolia oder Arriva geht statt an die Bahn. Und es bedeutet eine Schwächung des Konzerns: Die beiden lukrativsten Sparten, zum einen der Regionalverkehr, zum anderen das Gleisnetz, werden in Zukunft spürbar weniger Gewinn abwerfen. Die erbittert geführte Debatte um einen Börsengang erledigt sich damit wie von selbst. Denn wer kauft schon ein Unternehmen mit hohen Schulden und mickriger Rendite? brö

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