zum Hauptinhalt

Meinung: Wiederholungsgefahr

Wolfgang Daschner, ehemaliger VizePolizeipräsident in Frankfurt am Main, soll ein bisschen bestraft werden, weil er einen Kindesentführer (und, wie sich im Zuge der Folterdrohung herausstellte, Kindesmörder) ein bisschen foltern lassen wollte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe auf Bewährung, obwohl die Tat – mit Hilfe des Angeklagten aufgeklärt – laut Gesetz mit Freiheitsentzug von mindestens einem halben Jahr zu ahnden wäre.

Wolfgang Daschner, ehemaliger VizePolizeipräsident in Frankfurt am Main, soll ein bisschen bestraft werden, weil er einen Kindesentführer (und, wie sich im Zuge der Folterdrohung herausstellte, Kindesmörder) ein bisschen foltern lassen wollte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe auf Bewährung, obwohl die Tat – mit Hilfe des Angeklagten aufgeklärt – laut Gesetz mit Freiheitsentzug von mindestens einem halben Jahr zu ahnden wäre. Ist das zu milde angesichts des Rechts-, Kultur- und Tabubruchs, dessen Daschner sich schuldig gemacht hat? Oder immer noch zu hart, weil er zwar Böses tat, aber Gutes, die Rettung eines Menschenlebens, damit bezweckte? Daschner muss bestraft werden, um zu verhindern, was die Staatsanwaltschaft für ihn selbst künftig meint ausschließen zu können: Wiederholungsgefahr. Erforderlich ist deshalb ein klares Signal: Folter anzudrohen oder gar anzuwenden wird nicht toleriert, egal, unter welchen Umständen. Die Umstände beim Strafmaß derart zu berücksichtigen, dass die Mindeststrafe unterschritten wird, unterschreitet auch die nötige Mindestwirkung des Signals. lom

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false