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Meinung: Wir schnitzen uns eine neue Republik

Deutschlands Verfassung muss überarbeitet werden – denn Wirrwarr haben ihre Väter nicht gewollt

Politik bedeutet ein langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Das hat Max Weber gesagt, und da war das härteste Brett noch gar nicht erfunden. Der Föderalismus in seiner bundesrepublikanischen Ausprägung nämlich. Dieses Fabelwesen, das sich föderal nennt, ist in Wirklichkeit ein ganz eigentümlicher Zentralismus, in dem die Gesetzgebung auf nationaler Ebene mal eben von den Provinzialregierungen aufgehalten werden kann. Weil die Länder wegen der Konstruktion des Grundgesetzes ihre legislativen Rechte zum großen Teil verloren haben, ihre Exekutiven aber im gleichen Maß an Mitspracherecht im Bund gewannen. Und somit eben im Bund mitregieren, weil’s mit dem Regieren daheim im Land nicht mehr so weit her ist.

Dass der Bund mit der Zeit stärker werden würde, das mögen die Väter und Mütter des Grundgesetzes durchaus gewünscht haben. Waren sie doch Kinder des deutschen Nationalstaats des 19. Jahrhunderts. Ob sie aber die Verfassungsrealität, wie sie sich 55 Jahre nach Herrenchiemsee präsentiert, gewollt haben, das darf man bezweifeln. Denn haben sie nicht in Artikel 50 der Verfassung geschrieben, durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes mit? Jawohl, mitwirken, nicht entgegenwirken. Und sie hatten sich wohl nicht ausgemalt, dass die Landtage einmal die Aschenputtel der deutschen Politik sein würden.

Sie sind es aber. Und deshalb muss das harte Brett namens Föderalismus in der seit neun Monaten tagenden Bundesstaatskommission neu zurechtgeschnitzt werden. Die Landtage müssen als Orte der Demokratie wieder an Leben gewinnen. Und das heißt: Sie müssen wieder mehr originäre Aufgaben und Zuständigkeiten bekommen. Die Landtagspräsidenten haben schon konkrete Vorschläge gemacht. Jetzt haben die Ministerpräsidenten einen konsensfähigen Forderungskatalog erarbeitet. Nur mit einer Stärkung der einzig verbliebenen Kernkompetenz der Länder, der Bildungs- und Kulturpolitik, wird es nicht getan sein. Warum soll nicht auch im Sozialen oder bei der Arbeitsmarktpolitik regionalisiert werden?

Die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag sollten ruhig etwas mutiger Aufgaben zurückdelegieren, die man 1949 noch den Ländern zugeordnet hat. Und jenen Ländern, die sich vor mehr Eigenständigkeit fürchten, bei ihren Finanzforderungen entgegenkommen. Es sollte schließlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei der Verlagerung einer politischen Aufgabe auf eine andere Ebene auch deren Etat mitwandert. Das aber scheint in der Bundesregierung nicht so gesehen zu werden.

Großzügigkeit ist schon deswegen angesagt, weil die Länder es offenkundig ernst meinen mit ihrem Angebot, auf Zustimmungsrechte im Bundesrat zu verzichten. Dass sie finanzielle Kompensation wollen, wenn der Bund Gesetze macht, die ihnen Kosten verursachen – wer kann es ihnen verdenken. Der Verzicht der Länder muss aber auch dahin führen, dass ein Schauspiel wie nun beim Zuwanderungsgesetz sich nicht wiederholen kann.

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