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Meinung: Wo Wahl vor Recht geht

Verfassungsrichter korrigieren die Gesetzgebung mitunter. Das ist peinlich für die Politik, aber eigentlich der Beleg für einen verlässlichen Rechtsstaat.

Verfassungsrichter korrigieren die Gesetzgebung mitunter. Das ist peinlich für die Politik, aber eigentlich der Beleg für einen verlässlichen Rechtsstaat. In den USA hat der Kongress jetzt ein Gesetz zum Umgang mit Terrorgefangenen beschlossen, das viele Abgeordnete und der Großteil der Medien von vornherein verfassungswidrig nennen. Sie sind sich da so sicher, weil der Supreme Court erst kürzlich Korrekturen an der Gefangenenpolitik verlangt hat. Die Anforderungen erfüllt das Gesetz weitgehend, doch mindestens drei Dinge bleiben anfechtbar: Gefangene haben kein Berufungsrecht gegen die Gründe ihrer Gefangenschaft vor Zivilgerichten („habeas corpus“); Belastungsmaterial kann der Verteidigung vorenthalten, aber im Urteil verwendet werden; Folter ist zwar verboten, aber im Graubereich zwischen erlaubtem Zwang und verbotener Folter entscheidet der Präsident. Ja doch, auch US-Politiker finden es peinlich, wenn die Obersten Richter sie bald wieder korrigieren. Noch mehr Angst haben sie jedoch vor der näher liegenden Kongresswahl. Sie fürchten, als zu „weich im Kampf gegen Terror“ zu gelten. Wahlkampf ging hier vor Recht. Eine Schande. cvm

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