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Wer malert? Nach dem Auszug gibt es oft Streit um die Abnutzung der Wohnung

© Axel Heimken/dpa

Wohnungsmiete: Schönheit ist für alle teuer

Der Bundesgerichtshof stärkt einmal mehr die Mieter beim Streit um Schönheitsreparaturen. Doch so erfreulich das ist, die Kosten verschwinden damit nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Über Geschmack lässt sich streiten, über Schönheit nicht – jedenfalls nicht, wenn es um Wohnraummiete geht. Seit Jahren sieht es der Bundesgerichtshof ziemlich eng, wie Vermieter die Pinselpflichten auf ihre Vertragspartner, die Mieter, per Klausel abzuwälzen suchen, wie es im Regelfall geschieht. Ungenauigkeiten und Ungerechtigkeiten dürfen dann nicht zu deren Lasten gehen. In diese Linie fügen sich auch die jüngsten Entscheidungen, nach denen unter anderem Mieter unrenoviert übernommener Wohnungen trotz anderslautender Klauseln später nicht mehr malern müssen.

Eine Entlastung für Hunderttausende. Warum nicht? Niemand sollte für Schäden und Abnutzungen haften müssen, mit denen er nichts zu tun hat. Zu den geschätzten drei Viertel aller Schönheitsreparatur-Klauseln in Mietverträgen, die unwirksam sind, dürften etliche hinzukommen. Gutes, geldwertes Recht, zumal in den teuren städtischen Milieus, in denen sich Mieter gegenüber ihren Vermietern in diesen Fragen zunehmend selbstbewusst und sachkundig präsentieren. Der dicke Richter-Strich durch alte Vermieterrechnungen treibt allerdings auch die Preise und zwingt Eigentümer dazu, Rücklagen zu bilden. Zahlen müssen am Ende alle.

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