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Meinung: Zufallstreffer

Einer der obersten rechtsstaatlichen Grundsätze lautet: Ein Mensch hat so lange als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil erwiesen ist. Die Privatsphäre eines Unschuldigen indes darf niemand verletzen.

Einer der obersten rechtsstaatlichen Grundsätze lautet: Ein Mensch hat so lange als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil erwiesen ist. Die Privatsphäre eines Unschuldigen indes darf niemand verletzen. Nun kursiert im Internet eine Terrorverdachtsliste der Vereinten Nationen. Sie wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erstellt und wird laufend aktualisiert. Auch Banken in Deutschland verfügen über die Liste, um Geldflüsse an Terrororganisationen zu unterbinden. Mitunter jedoch kommt es zu Namenverwechslungen. Dann kann es passieren, dass etwa einem unbescholtenen Arbeitslosengeldempfänger der Scheck gesperrt wird. Doch nicht die Namenverwechslung ist der Skandal, sondern bereits die Veröffentlichung der Liste. Ein Verdächtiger ist kein Überführter. Wessen Name auch immer auf diese Liste gesetzt wird, kann sich kaum noch wehren. Er ist gebrandmarkt. Das muss niemand hinnehmen, selbst wenn in den allermeisten Fällen die Warnung berechtigt sein mag. Auch eine Organisation wie die UN muss die Prinzipien des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung beherzigen. Die Liste muss aus dem Netz. mal

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