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Meinung: Zum Abgewöhnen

GESCHEITERTE RAUCHERKLAGE

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht und Kenntnis nicht vor Dummheit. Der Schüler verlässt nach dem AntiRaucher-Film mit den gruseligen Raucherbeinen den Klassenraum und stöhnt: War das schrecklich! Ich muss jetzt erst mal eine rauchen! So ist der Mensch; man muss es mit Nachsicht zur Kenntnis nehmen. Trost, Lob oder Belohnungen verdient mentale Dummheit wider besseren Wissens aber nicht. Deshalb hat das Arnsberger Landgericht richtig entschieden, als es die erste deutsche Raucherklage auf Entschädigung abgewiesen hat. Denn es hatte nicht zu urteilen über Konzerne, die mit schädlichen Stoffen Geld verdienen. Oder über einen Staat, der bei diesem Geschäft seine Hand aufhält, nicht anders als bei Alkohol und Spielbanken. Wer ist verantwortlich, wenn einer raucht und daran Schaden nimmt? Da hilft kein Verweis auf Staat oder Industrie. Das entscheidet jeder Mensch selbst. Wer raucht, kennt die Risiken, und das nicht erst, seit sie groß und düster auf den Zigarettenschachteln stehen. Und Raucher sind zwar abhängig, aber nicht in ihrer Persönlichkeit gebrochen. Anders als bei Alkohol oder Heroin liegt beim Rauchen auch das Abgewöhnen im Bereich der freien Willensentscheidung. Nachsicht für menschliche Schwäche gibt es für deutsche Raucher trotz dieses Urteils. Sie müssen zwar die Gesundheitsschäden selbst ertragen. Die Kosten dafür aber nicht. tib

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