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Der Nigerianer Chinedu Osobie wurde von der Sophiengemeinde in Berlin-Mitte aufgenommen.

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Zur Debatte über das Kirchenasyl: Verantwortung und Gesinnung

Ist das Kirchenasyl eine Christenpflicht? Auf jeden Fall muss klar sein, dass es den Kirchen wirklich um konkrete Verantwortungsübernahme geht statt um hehre Gesinnung, die wenig kostet. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Barbara John

Den Oranienplatz in Kreuzberg haben die Flüchtlinge längst verlassen, nicht aber Berlin, obwohl nur eine Handvoll von ihnen eine Aufenthaltserlaubnis hat. Von den abgelehnten haben etwa hundert Schutz vor Abschiebung in Kirchengemeinden gefunden (protestantisch und katholisch). Bundesweit sollen es fünfhundert Härtefälle aus den sicheren Herkunftsstaaten des Balkans sein, die im Kirchenasyl versorgt werden. Tendenz steigend. Je mehr Asylbewerber aus Ländern ohne Verfolgungsdruck, etwa aus Serbien und dem Kosovo kommen, desto höher die Zahl der erfolglosen Bewerber. Täglich werden viele zur Ausreise aufgefordert, wollen aber nicht freiwillig gehen. Kirchenasyl als Rettungsanker.
Das bleibt nicht unbemerkt. Die rechtlich Zuständigen, Bundesinnenminister de Maizière und das Nürnberger Bundesamt für Flüchtlinge, schäumen und verlangen Gesetzestreue statt -verletzung. Die Gemeindemitglieder dagegen, die den Flüchtlingen Unterkunft, Plüschtiere und ein offenes Ohr schenken, pochen auf ihre Christenpflicht. Was nun? Wir waren da mal weiter. Als in den Jahren 1995/96, nach dem Ende des Balkankrieges, viele Flüchtlinge zurückkehren sollten, wurde Kirchenasyl in größerem Maßstab gewährt. Unerwartet gab es dann einen sensationellen Vorschlag vom damaligen Bundesinnenminister Beckstein (CSU). Er machte den beiden großen Kirchen das Angebot für ein „Kirchenkontingent“ von rund tausend Personen und versprach Aufenthaltserlaubnis gegen Kostenübernahme für die Kirchenschützlinge. Schily machte 2001 ein ähnliches Angebot.
Waren das hinterlistige, rechtlich nicht umsetzbare Vorschläge? Durchaus nicht. Der Staat behält sein Entscheidungsmonopol über das Bleiberecht, nimmt aber die kirchlichen Aktivisten in die Zahlungspflicht. Der damalige Deal scheiterte. Beide Kirchen lehnten das Angebot empört ab. Warum kein dritter Versuch? Muss nicht klar sein, dass es den Kirchen wirklich um konkrete Verantwortungsübernahme geht statt um hehre Gesinnung, die wenig kostet?

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