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Gruppenradtour: Nachzügler haben keinen Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen.

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Gerichtsurteil zu Gruppenradtouren: Kein Verlass für Nachzügler

Wer bei einer Gruppenradtour den Anschluss verliert, hat keinen Anspruch mehr auf eingerichtete Sicherungsmaßnahmen. Dies entschied nun das Oberverwaltungsgericht Hamm. Es ging um den Unfall eines 20-Jährigen.

Die Organisatoren einer Gruppenradtour müssen laut einem aktuellen Gerichtsurteil nicht auf einzelne Nachzügler aufpassen. Wer verspätet nach der Gruppe komme, könne sich nicht darauf verlassen, dass die für die Gruppe eingerichteten Sicherungsmaßnahmen noch bestehen, erklärte das Oberverwaltungsgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Vielmehr hätten die Organisatoren davon ausgehen können, dass einzeln fahrende Nachzügler selbst auf das Einhalten der Verkehrsvorschriften achten würden. (A: 6 U 80/13).

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Im konkreten Fall nahm ein 20-Jähriger an einer Gruppenfahrradtour teil. Die Gruppe wurde von Sicherungsposten begleitet, die größere Straßen absperrten, um den Radlern ein gefahrloses Überqueren zu ermöglichen. Wegen einer Panne hatte sich der Kläger von der Gruppe gelöst und folgte ihr später. Als er von einem Waldweg aus eine Straße überquerte, kollidierte er mit einem Auto, das Vorfahrt hatte.

Der Fahrradfahrer erlitt schwere Kopfverletzungen und liegt seit dem Unfall im Koma. Seine Familie verlangte ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro. Ihrer Auffassung nach hatte der Verein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das Gericht hingegen sah keine Pflichtverletzung des Vereins. Der Veranstalter habe die Radtour mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen organisiert. Er sei nicht verpflichtet gewesen, dem Kläger als Nachzügler zu der vorausfahrenden Gruppe ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen. (dpa)

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