Wird ein Auto fälschlicherweise als unfallfrei verkauft, hat der Käufer umfassende Gewährleistungsrechte. "Wenn die Unfallfreiheit vertraglich vereinbart ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten und bekommen auf jeden Fall den Kaufpreis zurück“, erklärt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Verbraucher wird arglistig getäuscht, wenn der Verkäufer selbst weiß, dass der Wagen schon einen Unfall hatte. "Kein Verkäufer ist aber so verrückt, die Unfallfreiheit in den Vertrag zu schreiben, wenn das Auto schon einen Unfall hatte", sagt Elsner.
Auf Nummer sicher mit einem Gutachter
In Praxis behelfen sich Gebrauchtwagenhändler und Privatverkäufer deshalb oft mit einer Verschleierungstaktik: Sie behaupten einfach, keine Kenntnis von einem Unfall zu haben. "Der Verkäufer tut so, als wüsste er nichts davon." Dann sei es schwer, ihm das Gegenteil nachzuweisen. Auf dieser Art und Weise werde betrogen. "Das passiert massenhaft, aber der Verkäufer trickst dann natürlich", sagt Elsner.
Problematisch werde es zum Beispiel, wenn der Wagen schon durch drei, vier Hände gegangen sei. Der getäuschte Käufer könne höchstens den Vorbesitzer ausfindig machen und sich bestätigen lassen, dass der jetzige Verkäufer auf jeden Fall auf den Unfall hingewiesen wurde. Elsner rät Autokäufern, die an der Unfallfreiheit eines Wagens zweifeln, diese im Kaufvertrag zu vereinbaren oder einen Gutachter mitzubringen. Der kostet allerdings Geld. (dpa)

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