Nur wenige Verkehrsteilnehmer wissen offenbar, wie sie sich an Bushaltestellen korrekt verhalten. Der Auto Club Europa (ACE) will deshalb in einer deutschlandweiten Aktion Wissenslücken schließen. „Wir haben Testbefragungen durchgeführt und festgestellt, dass der Kenntnisstand äußert dürftig ist“, sagt Bruno Merz, der beim ACE seit zehn Jahren Aktionen zur Verkehrssicherheit organisiert.
In der Straßenverkehrsordnung sei seit 1995 geregelt, dass Autofahrer an Bushaltestellen „erhöhte Vorsicht“ walten lassen müssen. So darf ein Bus nicht überholt werden, wenn er eine Haltestelle mit Warnblinker anfährt. Dasselbe gilt ohnehin, wenn der Bus von der Haltestelle abfährt und den Blinker setzt.
Wartet ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker, dürfen Autofahrer maximal mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren. Wichtig dabei: „Das gilt auch für den Gegenverkehr“, betont Merz. Das wüssten nach den ersten Erhebungen aber nur etwa ein Drittel der Autofahrer.
Auch darüber, was als Schrittgeschwindigkeit gilt und wie groß der Abstand zum Bus beim Überholen sein muss, herrscht oft Unkenntnis. „Das Gesetz sagt hierzu nichts, so dass man auf die entsprechende Rechtsprechung angewiesen ist“, erläutert Merz. Demnach gelten vier bis sieben km/h als Schrittgeschwindigkeit, und ein Abstand von zwei Metern zum Bus als angemessen. „Im Zweifel muss man als Autofahrer hinter dem Bus warten“, erklärt Merz. Das gelte zum Beispiel, wenn die Situation sehr unübersichtlich sei oder es nicht genug Platz für den notwendigen Sicherheitsabstand gebe. (dpa)

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