Thomas Bach dürfte erleichtert sein. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat am Freitag, wenige Stunden vor der Eröffnungsfeier der Olympischen Winterspiele, die Praxis des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) bestätigt: Auch Athleten mit Startrecht muss das IOC nicht zwingend zu seinem Ringe-Spektakel einladen.
Das IOC entgeht mit diesem Urteil einer Blamage. Es wäre peinlich geworden, wenn der Cas zum zweiten Mal widersprochen hätte, nachdem er vergangene Woche noch die lebenslangen Sperren gegen zahlreiche russische Sportler für unrechtmäßig erklärt hatte. Und das noch dazu am Tag der großen Fete, an dem das IOC sich als Stifter von Frieden und Harmonie für seine temporäre Wiedervereinigung Nord- und Südkoreas unter einer Flagge mit Feuerwerk und allerlei anderen Leuchteffekten ins Scheinwerferlicht rücken wollte.
Das IOC muss Licht ins Dunkel bringen
So also bleibt es in Pyeongchang bei den 168 russischen Sportlern unter – zunächst – neutraler Flagge. Viele Stars wie etwa Biathlet Anton Schipulin oder Langläufer Sergej Ustjugow werden nicht dabei sein. Obwohl man ihnen, das ist zumindest offiziell der aktuelle Stand, nicht mehr Schuld anlasten kann als jenen, die starten werden. Weil die Nicht-Einladung nach Cas-Verständnis eben keine Sanktion ist, sondern der Gastgeber sozusagen nur von seinem Hausrecht Gebrauch macht. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, zur Dinnerparty mit Freunden den ungeliebten Nachbarn einzuladen.
Ob man dieser Argumentation nun folgen kann oder nicht: Die Einladungen selbst erscheinen mit diesem Urteil umso mehr willkürlich. Noch immer ist unklar, welche Hinweise dem IOC nun für ein lebenslanges Olympia-Aus oder eine einmalige Einladung beziehungsweise Nicht-Einladung hinreichend sind, wenn aufgrund systematisch vertauschter und vernichteter Dopingproben nie einem Einzelnen etwas nachzuweisen sein wird. Das IOC muss Licht ins Dunkel bringen. Unverbindlichkeit ist keine Lösung im Kampf gegen Doping.
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