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Aktivisten des Netzwerkes "Attac" protestieren am 04.07.2017 in Hamburg gegen den G20-Gipfel.

© Daniel Reinhardt/dpa

Bundesfinanzhof: Attac ist nicht gemeinnützig

Die Organisation Attac will nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs, die politische Meinung beeinflussen. Sie verliert deshalb den Status der Gemeinnützigkeit.

Die globalisierungskritische Organisation Attac ist in ihrer bisherigen Struktur nicht gemeinnützig. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig. Der BFH verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts. Allerdings muss sich dieses Gericht nun nach dem Urteil erneut mit dem Fall befassen.

Das Finanzgericht hatte nicht festgestellt, ob die für die Gemeinnützigkeit unzulässigen Betätigungen dem in diesem Fall unterlegenen Attac-Trägerverein selbst oder anderen Mitgliedern der Attac-Bewegung zuzurechnen sind. Dies muss nun nachgeholt werden. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt vor allem dazu, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen. (AFP)

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