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Die Einführung einer Impfpflicht ist umstritten.

© Uwe Anspach/dpa

„Vollkommen falsches Signal“: Streit um die Teil-Impfpflicht – wer will was?

Eine Debatte um die Impfpflicht in der Pflege ist entbrannt. Lauterbach kritisiert Söder. Die Union fordert Nachbesserungen an den beschlossenen Regeln.

Dass Bayern die Impfpflicht für das Personal in Heimen und Kliniken vorerst nicht umsetzen will, hält Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für „sehr problematisch“. Das vermittele den Eindruck, als sei der Protest auf der Straße gegen die Impfpflicht wichtiger als der Schutz vulnerabler Menschen. Ein „vollkommen falsches Signal“, kritisiert Lauterbach, der nach eigenen Worten vom jüngsten Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) überrascht wurde.

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gehe es nicht um eine „Schikane“ des Personals, sondern um den Schutz der ihnen anvertrauten Menschen. „Dort sind leider viele Menschen gestorben“, sagt Lauterbach mit Blick auf Corona-Ausbrüche in Heimen.

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Söder hatte am Montag angekündigt, dass in Bayern „großzügigste Übergangsregelungen“ gelten sollen bei der Einführung der Impfpflicht, die am 16. März in Kraft treten wird. Diese gilt für Beschäftigte etwa in den Pflegeheimen, von der Pflegefachkraft bis zum Reinigungspersonal.

Die Einrichtungen werden über das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Ungeimpfte ans Gesundheitsamt zu melden. Diese wiederum können ein Verbot zum Betreten der Einrichtung oder zum Ausüben einer Tätigkeit verhängen. Bei der konkreten Umsetzung haben die Ämter einen Ermessensspielraum.

Noch im Dezember hatte die Unions-Fraktion im Bundestag dem Gesetz zugestimmt, das auf einen Bund-Länder-Beschluss zurückgeht. Doch nach dem Protest aus Bayern forderte CDU-Chef Friedrich Merz nun sogar ein bundesweites Aussetzen des Vollzugs der Regelung. Als Grund führte er ungeklärte Fragen an, etwa zu den arbeitsrechtlichen Folgen für Beschäftigte und Betriebe, wenn jemand die vorgeschriebene Impfung verweigert.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Tino Sorge, forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Sonst wird die Impfpflicht ins Leere laufen.“

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Nach wie vor sei eine zentrale Frage unbeantwortet: Was gelte für Beschäftigte, die in medizinischen Einrichtungen unverzichtbar, zugleich aber ungeimpft seien? Im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung sei hier eine klare Leitlinie gefragt. Auch er sieht eine Reihe praktischer Probleme und zu wenig „Rechts- und Handlungssicherheit“ für die Beteiligten. 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt die einrichtungsbezogene Impfpflicht

© Wolfgang Kumm/dpa

Den Verweis auf Umsetzungsprobleme hält Gesundheitsminister Lauterbach allerdings für vorgeschoben. Es müsse in den Ländern auch der Wille da sein, die Impfpflicht umzusetzen. Einige glaubten offenbar, die Omikron-Welle sei so harmlos, dass eine Impfpflicht nicht mehr nötig sei.

Medizinisch sei das aber nicht der Fall. Für ungeimpfte ältere Menschen sei eine Erkrankung gefährlich. Lauterbach bot den Ländern Unterstützung an, etwa bei der Frage, an wen die Überprüfung des Impfstatus ausgelagert werden könne, wenn die Gesundheitsämter vor Ort überlastet seien.

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Offene Fragen zum Vollzug der Impfpflicht hatten allerdings auch Lauterbachs Länderkollegen im Januar aufgelistet – etwa die Prüfung von Nachweisen und Ausnahmetatbeständen, die Anhörung der betroffenen Beschäftigten, die Art und Geltungsdauer der Sanktionen sowie die Frage einheitlicher Kontrollen. „Darüber hinaus wäre eine engere Definition des Personenkreises erforderlich, der zwingend der Impfpflicht unterliegen soll“, hieß es in einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22. Januar.

Dort bekannten sich die Gesundheitsminister:innen allerdings auch klar zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – „als einen ersten Schritt hin zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, die so bald wie möglich beschlossen werden solle.

Wie könnte eine allgemeine Impfpflicht aussehen?

Wie eine solche Impfpflicht aussehen könnte, darüber gibt es im Bundestag allerdings unterschiedliche Auffassungen. Bisher liegen drei Anträge aus den Reihen der Ampel-Parteien vor: die Forderung nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren, die einer Impfpflicht ab 50 – und ein Antrag, der eine Impfpflicht ablehnt.

Unions-Politiker kündigten an, die CDU-/CSU-Fraktion werde bis zur nächsten Sitzungswoche einen eigenen Vorschlag machen. Die stellvertretende Fraktionschefin Andrea Lindholz sagte, geplant sei ein eigener Antrag, in dem die Grundzüge eines Impfvorsorgegesetzes dargelegt würden. Ein solches Impfvorsorgegesetz hilft dabei, künftige Wellen besser zu bewältigen, so etwa auch über ein Impfregister.“

Der CDU-Gesundheitspolitiker Sorge sprach von einer „Lösung mit Augenmaß“ anstelle einer pauschalen Impfpflicht. „Eine Impfpflicht kann es, wenn überhaupt, nur mit einer fundierten Datenbasis geben. Eine Voraussetzung dafür könnte ein nationales Impfregister sein“, sagte er.

Die Politik müsse der neuen Realität gerecht werden, in der kontinuierlich zwischen einzelnen Varianten und Gefährdungslagen unterschieden werden müssen. „Denkbar wäre eine zeitlich begrenzte Impfpflicht, die nur im Falle einer besonders gefährlichen Variante und als letztes Mittel greifen könnte. Sie könnte dann primär für besonders vulnerable Gruppen gelten.“, sagte er. Dieser differenzierende Ansatz sei dringend erforderlich, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

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