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Bei einer Verlängerung des Teil-Lockdowns blieben Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen, die seit Anfang November dicht sind, weiter geschlossen.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Update

Länder einigen sich auf Corona-Maßnahmen: Lockdown bis Weihnachten, kein Böllerverbot, Maskenpflicht an Schulen

Die strikten Kontaktbeschränkungen werden noch länger gelten, die Schulen sollen aber offenbleiben: Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder.

Von Sabine Beikler

Am Mittwoch kommen die Länderchefs wieder mit der Bundesregierung in einer Videoschalte zusammen. Bei dem Corona-Gipfel soll eine Perspektive bis Weihnachten, möglicherweise sogar bis zum Jahreswechsel gegeben werden.

Die Ministerpräsidenten der Länder konnten sich am Montagabend auf ein gemeinsames Papier über die künftigen Corona-Maßnahmen einigen. Nach Tagesspiegel-Informationen wird der Teil-Lockdown in Deutschland voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten verlängert, die bislang bis Ende November befristen Maßnahmen sollen zunächst bis zum 20. Dezember fortgeführt werden.

Eine endgültige Entscheidung soll bei Beratungen der Ländervertreter mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch fallen.

Bei einer Verlängerung des Teil-Lockdowns blieben Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen, die seit Anfang November dicht sind, weiter geschlossen. Zudem würden weiter strikte Kontaktbeschränkungen gelten. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.

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In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll zudem nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Ministerpräsidenten für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch hervor. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.

Kontakte im privaten Umfeld sollen zunächst bis 20. Dezember auf zwei Haushalte mit maximal fünf Personen beschränkt werden. Bei einer Verlängerung dieser Kontaktbeschränkungen wird es aber eine Ausnahme geben in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar: In dieser Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind Treffen von maximal zehn Personen ohne Haushaltsbeschränkungen erlaubt.

Müller: „Es muss ein Weihnachtsfest sein, das man mit den Großeltern und Enkeln feiern kann“

„Uns ist klar, dass es für viele eine wichtige Familientradition ist, mit der Familie zusammenzukommen, sagte der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller Dienstagfrüh im ARD-Morgenmagazin. „Es muss ein Weihnachtsfest sein, das man mit den Großeltern und Enkeln feiern kann“, sagte Müller.

Man empfehle eine Obergrenze von zehn Personen, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Auch die Kinder könnten dazu gerechnet werden. „Aber es gibt den Appell genau zu überprüfen, ob es nicht möglich ist Weihnachten in einer kleineren Runde dieses Jahr zu verbringen.“

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Ein Vorziehen der Schulferien auf den 19. Dezember wird empfohlen, verpflichtend ist es für die Länder aber nicht.

Die Schulen sollten offen bleiben, sagte Müller und betonte regionale Unterschiede, wo es keine oder nur eine geringe Infektionsdynamik gebe. „Soweit es geht, soll der Präsensbetrieb aufrecht erhalten werden.“ Es gebe auch einige Bundesländer, wo das Maskentragen auch für Grundschüler verpflichtend sei, sagte Müller.

Zudem wird es kein generelles Böllerverbot geben. Auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen soll Feuerwerk aber untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

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