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Soldaten der Bundeswehr bei der Vorführung eines Sturmgewehrs (Archivbild)

© Philipp Schulze/dpa

100-Milliarden-Projekt für „Zeitenwende“: Scholz’ Sondervermögen steht – was geplant ist und wo die Ampel nachgeben musste

Nach harten Verhandlungen ist der Weg frei: Noch diese Woche soll der Bundestag das Milliardenprojekt für die Bundeswehr beschließen. Was die Einigung vorsieht.

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Für Olaf Scholz (SPD) geht es darum, seine am 27. Februar verkündete Zeitenwende mit Taten zu füllen. Der Kanzler hat nun die erhoffte Einigung, damit wird er bei seiner mit Spannung erwarteten Rede am Mittwoch zum Kanzleretat im Bundestag seinen Kritikern konkrete Ergebnisse präsentieren. Das damals von ihm angekündigte Kernprojekt eines 100-Milliarden-Sondervermögens für die Bundeswehr steht im Grundsatz.

Es könnte noch diese Woche vom Bundestag mit der für die Grundgesetzänderung nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

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Hier eine Analyse der Einigung der Ampel-Koalition mit der Union – und der besonders umstrittenen Punkte:

Die Einigung

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) sowie weitere Vertreter des Finanzministeriums, darunter Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer, hatten für Sonntagabend ein Treffen mit den Unions-Verhandlern angesetzt, darunter Alexander Dobrindt (CSU), Mathias Middelberg und Johann Wadephul (beide CDU) – wegen der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit geht es ohne die Union nicht. Auch Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn war bei dem Treffen dabei.

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Nach mehrstündigen Beratungen wurde gegen 23 Uhr eine Einigung vermeldet.

Scholz hatte in seiner Regierungserklärung drei Tage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine folgenden Satz gesagt: „Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen. Wir werden von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in unsere Verteidigung investieren.“

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Das Ziel soll nun im Durchschnitt der kommenden Jahre erreicht werden. „Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird“, betonten die  Verhandlerinnen und Verhandler in ihrem Einigungspapier. 

Dabei werde das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der Nato „im mehrjährigen Durchschnitt“ erreicht. Es soll der Vereinbarung zufolge aber nicht jedes Jahr aufs Neue exakt eingehalten werden müssen.

Deutschland hatte das schon vor Jahren auf Nato-Ebene vereinbarte Ziel zum Ärger vieler Bündnispartner bisher immer weit weit verfehlt – nach dem Angriffskrieg Russlands kündigte Scholz massive Mehrinvestitionen an.

Worum sich der Geld-Streit vor allem drehte

Für das laufende Jahr wird der Etat von Verteidigungsministerin Lambrecht bereits um mehr als sieben Prozent auf 50,3 Milliarden Euro erhöht. Aber je nach Wirtschaftsentwicklung fehlen noch fast 20 Milliarden, um das Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen. Kommt das Sondervermögen nicht obendrauf, sondern wird mit einberechnet, könnten die 100 Milliarden in fünf Jahren aufgebraucht sein – dann wäre das Sondervermögen aus Unions-Sicht nur ein Strohfeuer.

Ein Bundeswehr-Finanzierungsgesetz soll 2-Prozent-Ziel dauerhaft garantieren

Unions-Fraktionsvize Wadephul betont, ein eigenes Bundeswehr-Finanzierungsgesetz solle die Details zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels absichern. Die Lösung sieht nun so aus, erläutert er auf Tagesspiegel-Anfrage: Der Bund verpflichte sich mit dem Bundeswehr-Finanzierungsgesetz erstmalig per Gesetz, die zwei Prozent, also aktuell rund 70 Milliarden Euro im Jahr, für die Bundeswehr und Verteidigung, dauerhaft einzuhalten. „Das geschieht zunächst durch den Bundeshaushalt plus Sondervermögen. Wenn dieses aufgebraucht ist, muss der Bundeshaushalt entsprechend erhöht werden“, so Wadephul.

Wadephul betont, er danke Lindner, Lambrecht und Baerbock für faire Verhandlungen: „Die demokratische Mitte hält zusammen, Konsens ist möglich.“

Anforderungen ändern sich und die Reaktion darauf kostet Geld, völlig nachvollziehbar. Aber zuerst wäre die Frage zu klären, warum die Bundeswehr trotz des schon jetzt riesigen Budgets nicht funktioniert. Und ob man nicht im Gegenzug irgendwo sparen kann.

schreibt NutzerIn rowa1

Im Vorfeld der entscheidenden Verhandlungen hatte SPD-Chefin Saskia Esken es in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ begründet, warum nicht jedes Jahr auf den Punkt das Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen sei:

„Wenn man heute Großgerät bestellt, bekommt man das erst in drei oder vier Jahren. Das heißt, möglicherweise sind die Summen in den ersten zwei Jahren nicht so hoch, und dann kommt ein Jahr, in dem sehr viel notwendig wird.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am 24. Mai 2022 in Bonn
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am 24. Mai 2022 in Bonn

© Benjamin Westhoff/Reuters

Was gekauft werden soll

Es sollen unter anderem neue F-35 Kampfjets, neue Panzer und andere schwere, hochmoderne Waffen und Drohnen beschafft werden, dazu das Pegasus-System zur Luftaufklärung, umfassende Flugabwehr und für mehrere Milliarden Euro Munition.

Mit dem bereits jetzt deutlich erhöhten Verteidigungsetat soll zudem als erstes eine Vollausstattung der Soldaten mit allen Bekleidungssätzen ermöglicht werden. Zudem ist ein großes Thema die Digitalisierung und der Schutz gegen Cyberangriffe.

Aber jenseits aller Geldfragen bleibt als entscheidende Reform, das Beschaffungswesen der Bundeswehr so zu modernisieren, dass nicht Jahre verloren werden oder Material besorgt wird, das nicht weiterhilft oder erst entwickelt werden soll.

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Mit dem geplanten Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens soll auch ein Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben beschlossen werden, vereinbarten Union und Ampel-Koalition. „Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.“ Das war der Union wichtig, um auch künftig bei der konkreten Verwendung des Geldes mitzureden.

Die Baerbock-Formel

Ein Streitpunkt war bis zuletzt auch die Frage, ob das neue Geld ausschließlich für die Bundeswehr bestimmt sein wird und ob das Zwei-Prozent-Ziel für Rüstungsausgaben dauerhaft gelten soll – und dies gesetzlich festgeschrieben wird. In seiner „Zeitenwende“-Rede vom 27. Februar im Bundestag hatte Scholz ausschließlich von der Finanzierung der Bundeswehr gesprochen.

Auf der Liste des Verteidigungsministeriums: F35-Kampfflugzeuge des Rüstungshersteller Lockheed Martin (Archivbild) 
Auf der Liste des Verteidigungsministeriums: F35-Kampfflugzeuge des Rüstungshersteller Lockheed Martin (Archivbild) 

© dpa/Tom Reynolds

In harten Verhandlungen erreichte Außenministerin Baerbock dann allerdings, dass im Kabinettsbeschluss zur Einrichtung des Sondervermögens nicht konkret die Bundeswehr als Nutznießer genannt wurde, sondern von einer Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit die Rede war.

Den Grünen war dieser Erfolg wichtig, da sie aus dem Sondervermögen auch Investitionen in Cybersicherheit tätigen wollen, die sie im Wahlprogramm versprochen hatten.

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Zudem wollen sie auch mehr in Diplomatie und Entwicklungszusammenarbeit investieren – wissend, dass aus anderen Töpfen künftig weniger zur Verfügung stehen wird. Denn Finanzminister Lindner will ab 2023 die Schuldenbremse wieder einhalten.

Die Grünen-Position und die Baerbock-Formel wurde auch von Teilen der SPD geteilt, unter anderem von Fraktionschef Rolf Mützenich. In den Verhandlungen zum Entschließungsantrag des Bundestags zur Lieferung schwerer Waffen hatte die Union dann als Preis ihrer Zustimmung erreicht, dass statt der Baerbock-Formel wieder die Ausstattung der Bundeswehr genannt wurde, was sie auch für die Verhandlung zur Grundgesetzänderung einforderten. 

Die Lösung sieht hier nun so aus: Es wurde vereinbart, dass auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, für den Zivilschutz sowie zur Stabilisierung von Partnerländern ergriffen werden – aber „aus dem Bundeshaushalt finanziert“, also nicht aus dem Sondervermögen. Das wird also dann aus dem Verteidigungsetat oder anderen Posten finanziert, ein Punktsieg für die Union, eine Niederlage für die Grünen.

Das Sondervermögen dagegen komme zu „100 Prozent“ der Bundesehr zugute, betont Unionsfraktionsvize Wadephul.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei seiner „Zeitenwende“-Rede am 27. Februar 2022 im Bundestag
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei seiner „Zeitenwende“-Rede am 27. Februar 2022 im Bundestag

© Imago/Bildgehege

Bundestag soll rasch entscheiden

„Das Sondervermögen muss vor der Sommerpause ins Grundgesetz, weil wir sonst viel Zeit verlieren“, sagt der verteidigungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Alexander Müller. „Die nötigen Schiffe, Fahrzeuge und Schutzwesten liegen ja nicht im Schaufenster, sondern müssen neu produziert werden.“

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Bevor die Industrie Personal einstelle und Material und Vorprodukte bestelle, wolle sie die Sicherheit haben, dass die Gelder auch gesetzlich abgesichert seien, so Müller. „Deswegen darf die Union hier nicht länger blockieren.“ 

Es wird erwogen, dass der Bundestag noch diese Woche – wahrscheinlich am Freitag – entscheiden wird. Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte gedroht, seine Union werde der Ampel nur so viele Stimmen für die Grundgesetzänderung geben, wie der SPD, den Grünen und den Liberalen zur verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit fehlen.

Denn das Auf- und Ausrüstungsprojekt ist gerade im linken Lager bei Grünen und SPD umstritten. Jeder eigene Abweichler könnte damit das zentrale Kanzler-Projekt scheitern lassen. 

Doch die Drohung von Merz scheint jetzt vom Tisch zu sein. Fraktionsvize Middelberg zufolge wird die Union nun doch mit großer Mehrheit für das Sondervermögen Bundeswehr stimmen. Die Drohung von Merz habe sich erübrigt, sagte Middelberg am Montag dem „Handelsblatt“. Es bestehe „der gemeinsame Wille, das Verfahren in dieser Woche abzuschließen“.

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