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Klaus Landowsky vor dem Landgericht.

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Exklusiv

13 Jahre nach dem Berliner Bankenskandal: Klaus Landowsky juristisch rehabilitiert

Im Zuge des Berliner Bankenskandals verlor Klaus Landowsky seine Ämter, jetzt ist er juristisch rehabilitiert: Das Landgericht Berlin hat das allerletzte Verfahren gegen den früheren CDU-Fraktionschef und Bankmanager eingestellt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der frühere CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, der im Zuge des Berliner Bankenskandals alle Ämter verlor, ist juristisch rehabilitiert. Das Landgericht Berlin stellte nach Informationen des Tagesspiegels auch das letzte Verfahren wegen Untreue, das gegen Landowsky und vier weitere Angeklagte noch anhängig war, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Das Gericht begründete dies damit, dass „die etwaige Schuld der Angeklagten gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“.

Damit ist nach über 13 Jahren die rechtliche Aufarbeitung der Bankenaffäre, die 2001 zum Bruch der CDU/SPD-Koalition führte, abgeschlossen. Landowsky, einst enger Vertrauter des früheren Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) und bis zu seinem Sturz einer der einflussreichsten Berliner Politiker, wollte zum Gerichtsurteil am Sonnabend nicht Stellung nehmen. Aber sein Anwalt Cord Henrich Heinichen bestätigte, dass das letzte Strafverfahren gegen Landowsky vom Landgericht bereits am 23. Dezember „auf Kosten der Staatskasse“ eingestellt wurde. Damit seien „sämtliche straf- und zivilrechtlichen Vorwürfe gegen Klaus Landowsky als substanzlos erledigt“ und dessen persönliche, politische und geschäftliche Integrität vollständig wiederhergestellt.

Der Rechtsanwalt warf der Oberstaatsanwältin Vera Junker, der Ex-Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) und dem ehemaligen brandenburgischen Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher (SPD) vor, vor 13 Jahren „bei der Ingangsetzung dieses Strafverfahrens politisch zusammengewirkt zu haben“. Dies sei aktenkundig. Diese „Verfolgung durch die Justiz“ auf der Grundlage von „an den Haaren herbeigezogenen Verdächtigungen“ habe das Land Berlin Millionen gekostet, obwohl die Substanzlosigkeit der Vorwürfe für Kenner der Materie von Anfang an offensichtlich gewesen sei.

Riskante Immobilien- und Kreditgeschäfte hatten die landeseigene Bankgesellschaft in den neunziger Jahren fast in die Insolvenz getrieben. Landowsky war damals Vorsitzender der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und Chef der Berlin Hyp, einer Tochter der Bankgesellschaft. Der Christdemokrat geriet in dieser Doppelrolle Anfang 2001 politisch unter Druck, weil er Spenden für die CDU von zwei Parteifreunden annahm, die auch Manager der Immobilienfirma Aubis waren. Dieses Unternehmen hatte zuvor von der Berlin Hyp einen Großkredit erhalten. Wenig später trat Landowsky als Bankvorstand zurück und gab seine Ämter in Parlament und Partei auf.

In der Folge des Bankenskandals musste sich der CDU-Mann, ebenso wie andere Bankmanager, mehrfach vor Gericht verantworten. 2005 scheiterte eine Schadensersatzklage der Berlin Hyp gegen Landowsky und drei weitere Ex-Vorstände. Doch zwei Jahre später verurteilte das Landgericht den CDU-Politiker und andere Banker wegen Untreue bei der Vergabe des Aubis-Kredits zu Bewährungsstrafen. Zwar wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil zurück, aber 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Landgerichts. Mit dem Argument, dass auf die nachvollziehbare Feststellung eines konkreten Vermögensschadens nicht hätte verzichtet werden dürfen. Der Prozess wurde neu aufgerollt. Jetzt stellte das Landgericht das Verfahren ein.

Weitere Anklagen wegen Untreue wurden schon 2011 vom Landgericht zurückgewiesen und der Bundesgerichtshof bestätigte diese Freisprüche. Ein Versuch der Staatsanwaltschaft, Landowsky und weitere Manager wegen unrichtiger Bilanzangaben zu belangen, blieb ebenfalls erfolglos. Das Kammergericht lehnte es 2010 ab, das Verfahren zu eröffnen.

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