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Politik: 15-jähriger Straftäter gelobt vor Gericht Besserung und rechnet mit Rückkehr nach Deutschland

Der 15-jährige frühere Serienstraftäter "Mehmet" rechnet mit einer Rückkehr nach Deutschland. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München sagte sein Anwalt Alexander Eberth am Donnerstag, der Junge bereue seine Taten.

Der 15-jährige frühere Serienstraftäter "Mehmet" rechnet mit einer Rückkehr nach Deutschland. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München sagte sein Anwalt Alexander Eberth am Donnerstag, der Junge bereue seine Taten. Er habe den Richtern versichert, dass er in Istanbul viel über die Vergangenheit nachgedacht habe und "von ihm nichts Derartiges mehr zu erwarten" sei. "Ich bin zuversichtlich", sagte Eberth. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.

Der aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannte Junge erschien mit seinen Eltern, seinem Bruder und zwei Anwälten vor Gericht, wo er von einem großen Medienaufgebot erwartet wurde. Bei der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit auf Antrag Eberths ausgeschlossen. Das Gericht begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des inzwischen 15-jährigen Klägers. In dem ausländerrechtlichen Verfahren würden auch persönliche Lebensumstände zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung die weitere Persönlichkeitsentwicklung des jungen Türken stören könnte, erklärte der Richter.

Mit seiner Klage ficht "Mehmet" die Entscheidung der Stadt München von 1998 an, seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr zu verlängern. "Mehmet" war im November 1998 nach Istanbul abgeschoben worden. Landesanwalt Peter Samberger sagte, er gehe davon aus, dass "Mehmets" Klage aus rechtlichen Gründen abgewiesen werde. Der Junge hatte rund 60 Straftaten begangen. Nach einem Raubüberfall kurz nach seinem 14. Geburtstag wurde er erstmals verurteilt und abgeschoben, während seine Familie in München blieb. In Eilbeschlüssen hatten die Gerichte damals die Entscheidung der Stadt bestätigt. Wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts erklärte, haben die Richter drei Möglichkeiten: Sie können "Mehmets" Klage abweisen, der Stadt eine erneute Prüfung auftragen oder "Mehmets" Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis bestätigen.

Der Junge bekam für den Prozess eine auf drei Tage befristete Aufenthaltserlaubnis und muss am Freitag in die Türkei zurückkehren. Nach einer gescheiterten Karriere als Musikmoderator geht er in Istanbul Gelegenheitsjobs nach. Mehmet hatte jedoch mehrfach erklärt, Deutschland sei seine wirkliche Heimat.

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