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Politik: 191 Staaten haben das UN-Abkommen bisher unterzeichnet - Die USA ratifizierten nicht

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das internationale Grundgesetz für Kinder. Sie wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 20.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das internationale Grundgesetz für Kinder. Sie wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 20. November einstimmig verabschiedet. Die Konvention baut auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 auf. Die Kinderrechte erhielten damit erstmals eine völkerrechtliche Verbindlichkeit. 191 Staaten haben das Dokument bisher unterzeichnet. Nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks (Unicef) verweigert lediglich Somalia die Unterschrift. Die USA signierten zwar, aber ratifizierten das Dokument nicht.

Die Konvention hat 54 Artikel, in denen Standards formuliert werden, die alle Bereiche betreffen: die Gesellschaft genauso wie die Familie, die Rechtssprechung ebenso wie die Kinder- und Jugendpolitik. Den Artikeln liegt ein historisch neuartiges Verständnis von Kindheit zu Grunde. Kinder werden nicht länger als unmündige Wesen betrachtet. Das hatte zur Folge, dass viele Länder Initiativen gestartet haben, um Kinder stärker an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. In Belgien zum Beispiel müssen Kinder in Scheidungsfällen heute immer gehört werden. In Schweden können Oberschüler über Unterrichtsinhalte und finanzielle Aufwendungen mitbestimmen.

Mit dem Beitritt zur Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Staaten, Kinder vor jeglicher Form von körperlicher Gewalt zu schützen. Die Misshandlung von Kindern steht zwar in vielen Ländern unter Strafe. Und auch die Prügelstrafe in den Schulen ist zumindest in Europa durchgängig verboten (abgesehen von Privatschulen in Großbritannien). In der Familie ist sie weiterhin größtenteils erlaubt. In der Familie haben nur sechs Länder (Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden und Zypern) den Grundsatz einer gewaltfreien Erziehung gesetzlich festgeschrieben. Die neue Bundesregierung hat das ebenfalls angekündigt, aber noch nicht umgesetzt.

Die Beitrittsländer sollen das Recht aller Kinder auf gleiche Behandlung respektieren, unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht. Bei allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen müssen die Interessen der Kinder vorrangig berücksichtigt werden.

Die Berichte der Vertragsstaaten über die Umsetzung der Rechte werden von einem dafür geschaffenen UN-Komitee geprüft. Darin sitzen zehn Kinderrechtsexperten aus verschiedenen Ländern. Das Komitee hört bei seiner Prüfung auch Nichtregierungsorganisationen aus den jeweiligen Ländern an und kommt am Ende zu Empfehlungen an die Vertragsstaaten. Sanktionen gibt es allerdings nicht.

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