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Die Angeklagte Beate Zschäpe (2.v.l) steht am 200. Verhandlungstag im Oberlandesgericht in München (Bayern) zwischen ihren Anwälten Anja Sturm (l) und Wolfgang Heer.

© Andreas Gebert/dpa

200. Verhandlungstag im NSU-Prozess: Eine unwillige Zeugin und genervte Anwälte

Der Auftritt der Zeugin am 200. Verhandlungstag im NSU-Prozess in München ist symptomatisch für die Geladenen aus der rechten Szene: wenig ergiebige Aussagen, trotzdem dreist.

Von Frank Jansen

Es ist der 200. Tag im NSU-Prozess und es wird fast ein Querschnitt der Verhandlungstage geboten, an denen Zeugen aus der rechten Szene geladen waren. Ein Glatzkopf aus Kassel kommt am Donnerstag nicht und teilt per E-Mail mit, er habe einen Magen-Darm-Infekt. Außerdem könne er zur Sache keine Angaben machen. Der Skinhead war im Februar schon im Prozess, in voller Montur, und hat bestritten, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Wochen vor dem Mord des NSU an dem Deutschtürken Halit Yozgat in Kassel getroffen zu haben.

Erschienen ist am Donnerstag jedoch eine Szenezeugin aus Chemnitz, wo Mundlos und Böhnhardt 1998 mit Zschäpe untergetaucht waren. Die ordinär auftretende, stark gebräunte 46-Jährige war und ist wohl heute noch im Skinheadmilieu unterwegs. Sie redet laut und weiß doch angeblich nur  wenig.

Mundlos und Zschäpe hätten 1996 mal bei ihr übernachtet, sagt die Frau. Das soll nach einem Szenekonzert gewesen sein. Zu Uwe Böhnhardt fällt der Zeugin nur ein, der sei ihr „nicht so aufgefallen“. Aber wann und wo, ist ihr nicht erinnerlich. Und dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sich 1998 aus Jena nach Chemnitz absetzten und hier Unterschlupf kamen, will die Zeugin nicht mitbekommen haben. Sie sei, behauptet sie, im Jahr 2000 aus allem „raus“ gewesen, wegen ihrer Schwangerschaft. Die zwei Jahre Unterschied zu 1998 sieht sie offenbar nicht als Widerspruch. Auch nicht ihre Aussage, sie kenne in der Chemnitzer Szene jeden. Darunter mehrere Unterstützer der drei Abgetauchten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragt nach Details, doch die Frau mit der strubbeligen weißblonden Frisur stellt sich stur.

Es irritiert sie auch nicht, dass Götzl ihr Aussagen ihres früheren Ehemannes vorhält. Der hatte beim BKA über Mundlos gesagt, er habe sich „sehr arisch“ gefühlt und Gewalt mit Waffen und Sprengstoff gerechtfertigt. Mundlos soll auch geäußert haben, „wenn Adolf noch da wäre, gäbe es keine Probleme mit Juden“. Doch die Zeugin erinnert sich vornehmlich an Konzerte: „Ich war tanzen.“

Anwälte fordern umfassende Aufklärung von Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft

Der Auftritt der Frau ist wieder einer, der viele Anwälte der Nebenklage spürbar nervt. Und das ist nicht alles, was sie ärgert. Zum 200. Verhandlungstag monieren 22 Anwälte in einer Pressemitteilung, Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft behinderten im NSU-Komplex eine umfassende Aufklärung. Gründe seien eine „groteske Erinnerungs- und Ahnungslosigkeit“ von Mitarbeitern der Nachrichtendienste und der von ihnen geführten V-Leute sowie das Verhalten der Ankläger. Die Bundesanwaltschaft trage „nicht nur nichts dazu bei, dass V-Personen und ZeugInnen aus den Geheimdiensten ihre Wahrheitspflicht ernst nehmen, sondern hält sogar systematisch Akten und Erkenntnisse zurück“, heißt es in der Erklärung.

Die Bundesregierung und die Landesregierungen, fordern die Anwälte, sollten die Behörden für Verfassungsschutz anweisen, sämtliche Akten über V-Leute, die zum NSU und dessen Unterstützern berichtet haben, ungeschwärzt dem Oberlandesgericht und den Untersuchungsausschüssen in mehreren Landtagen zur Verfügung zu stellen. Und Beamte, die im Münchner Prozess und in den Ausschüssen „nicht glaubhaft Erinnerungslücken vorschützen“, sollten disziplinarrechtlich belangt werden – und strafrechtlich.

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