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Politik: 25 000 000 000 Euro für die Konjunktur

Schwarz-Rot beschließt Investitionsprogramm zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum

Von
  • Antje Sirleschtov
  • Hans Monath

Berlin - Die Bundesregierung hat sich für die nächsten vier Jahre auf ein Programm zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Umfang von 25,2 Milliarden Euro geeinigt. Die genaue Ausgestaltung der Programmteile wird in den kommenden Tagen von den Ministerien vorgenommen. Bis auf das Elterngeld, das erstmals ab Januar 2007 gezahlt werden soll, sollen alle Programmteile rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Dienstag, die Koalitionsfraktionen hätten zugesichert, die Umsetzung der Maßnahmen trotz der geltenden „vorläufigen Haushaltsführung“ 2006 zu unterstützen.

Familien sollen künftig steuerlich stärker von den Kosten für Kinderbetreuung entlastet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eltern berufstätig sind. Geplant ist ein Zweistufenmodell: Die Betreuungskosten für Kinder bis zum 6. Lebensjahr können nicht vom ersten Euro an geltend gemacht werden, sondern nur, sofern diese 1000 Euro (bisher 1548 Euro) übersteigen. Bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren sind vom ersten Euro an steuerliche Entlastungen vorgesehen. Maximal können jährlich 4000 Euro abgesetzt werden. Das kostet den Staat künftig jährlich 460 Millionen Euro. Der geltende Kinderfreibetrag in Höhe von 5808 Euro beziehungsweise das Kindergeld in Höhe von 1848 Euro pro Kind sind von den Beschlüssen der Klausur nicht berührt.

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Elterngeld: Das in Genshagen beschlossene neue Elterngeld kommt nur Eltern von Kindern zugute, die nach dem 1. Januar 2007 geboren werden. Im ersten Lebensjahr erhält der Elternteil, der auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet, 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, höchstens aber 1800 Euro pro Jahr. Um auch Geringverdiener zu fördern, sollen alle Familien eine Mindestleistung von 170 Euro erhalten. Das Elterngeld löst dann das bisherige Erziehungsgeld ab. Eingebaut ist ein Anreiz für Väter: Zwei von zwölf Monaten werden nur dann ausgezahlt, wenn in dieser Zeit auch der andere Elternteil die Erziehung übernimmt und im Erwerbsberuf pausiert. Zehn Monate sind nicht an diese Arbeitsteilung gebunden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leistung über 24 Monate zu strecken, ohne dass die Summe der staatlichen Zuschüsse sich deshalb erhöht hätte. Darauf hatte die CSU im Herbst bestanden.

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Forschung und Entwicklung : Dafür wird die Regierung bis 2009 insgesamt sechs Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. In welchen Bereichen die Mittel investiert werden, wird das Bildungs- und Forschungsministerium bis zum Sommer in einer „High-Tech-Strategie Deutschland“ festlegen.

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Verkehr: Schon in diesem Jahr, und dann folgend bis 2009, werden die Investitionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur um rund eine Milliarde Euro (insgesamt 4,3 Milliarden Euro) aufgestockt. Dabei gibt es keine festgelegte Quote der Investitionen in Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbau. Prämisse soll die rasche Schaffung von Arbeitsplätzen sein, Schwerpunkte die Erhaltung von Substanz und der Lückenschluss. In diesem Jahr werden Straßen-Investitionen den Vorrang bekommen.

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Dienstleistungen: Privathaushalte sollen zu Arbeitgebern werden. Zusätzlich zu den bestehenden steuerlichen Fördermaßnahmen für haushaltsnahe Dienstleistungen (Absetzbarkeit von 20 Prozent bei 3000 Euro Jahreskosten) werden Mieter und Eigentümer bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus weitere 20 Prozent von maximal 3000 Euro Investitionen von der Steuerlast abziehen können. Dies gilt nur bei Vorlage von Handwerkerrechnungen – und zwar ausschließlich für Arbeitskosten, nicht für Material. Eine entsprechende Regelung wird auch für die Beschäftigung von Personal vorbereitet, das zuhause pflegebedürftige Personen betreut.

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Energetische Gebäudesanierung wird in Zukunft noch mehr als bisher von der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit jährlich 1,4 Milliarden Euro gefördert. Die Staatsbank gewährt dazu zinsverbilligte Kredite, aber auch direkte Zuschüsse in Höhe von 200 Millionen Euro im Jahr.

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Mittelstand : Der Mittelstand wird zusätzlich gefördert durch eine auf zwei Jahre befristete Anhebung der degressiven Abschreibung bei Anschaffungen, eine Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Umsatzbesteuerung auf deutschlandweit 250 000 Euro (ab Juli 2006) und die Verlängerung der Ost-Investitionszulage.

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