zum Hauptinhalt
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (3.v.r) unterhält sich bei der Geburtstagskaffeetafel zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes im Park von Schloss Bellevue mit Gästen.

© dpa

70 Jahre Grundgesetz: Kleines Haus, große Torte

Demokratie funktioniert nicht ohne Diskussionen. Auch beim 70. Geburtstag des Grundgesetzes in der Hauptstadt wurde gestritten.

Ein kleines Haus stand im Zentrum der Aufmerksamkeit auf dem Washingtonplatz vor dem Hauptbahnhof. „Tiny Houses“, das sind winzige Unterkünfte. Sie werden unter anderem zur Unterbringung von Obdachlosen verwendet. Doch Architekt Van Bo Le-Mentzel sieht in diesem speziellen Tiny House, das er entwickelt hat, viel mehr: ein „Wohnzimmer der Demokratie“. Für ihn steht es für das Grundgesetz und den Schutz der Grundrechte.

Grundgesetz-Tour durch Berlin

Das sieht auch der Verein „Artikel 1“ so, der die Demokratie fördern möchte. „Wir wollen mit den Menschen ins Gespräch kommen“, sagt Jana Faus, die Vorsitzende von „Artikel 1“. Deshalb haben die Aktivisten das „Tiny House“ auf einen Autoanhänger montiert. In den kommenden Tagen gehen sie damit auf Tour durch die Hauptstadt. Auf verschiedenen öffentlichen Plätzen wird es Halt machen und zum Austausch einladen.

In der Demokratie müsse man diskutieren, sagt Faus, und auch leidenschaftlich streiten. Genauso wichtig sei es aber auch, zuzuhören und andere Meinungen respektieren zu können. Dazu möchte Faus die Menschen ermutigen. Deshalb will sie mit dem Häuschen auf Rädern auch „soziale Brennpunkte“ besuchen, schwierige Gespräche führen, mit Menschen, die sich von der Politik enttäuscht fühlen.

Feier für die Grundrechte

Bereits am Vormittag hatten sich etwa 200 Menschen am Brandenburger Tor eingefunden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schnitt dort zur Feier des Tages eine große Torte in Form des Grundgesetzes an. „Seit 70 Jahren schützt das Grundgesetz jeden Menschen vor staatlicher Willkür“, sagte Ulf Buermeyer, der Vorsitzende der Vereinigung, die auf juristischem Wege gegen Verletzungen von Grund- und Menschenrechten vorgeht.

Die Grundrechte seien zunehmend bedroht, betonte Buermeyer, und zwar aus verschiedenen Richtungen: Zum einen stellten „autoritäre und rechtsextreme Tendenzen“ die Demokratie und ihre Institutionen infrage. Aber auch Verschärfungen der Polizeigesetze oder die Ausweitung staatlicher Überwachung sieht Buermeyer kritisch.

Im Anschluss diskutierten Wissenschaftler und andere Experten auf einer Tagung, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung organisiert hatte. Es ging um aktuelle Themen wie Digitalisierung und Bürgerrechte, Antidiskriminierung und Herausforderungen für die Pressefreiheit.

Steinmeier diskutierte mit Bürgern

Standesgemäß für eine 70-jährige Dame gab es am Nachmittag Kaffee und Kuchen am Schloss Bellevue. Der Bundespräsident hatte 200 Bürger eingeladen, um über unsere Gesellschaft zu diskutieren. Miteinander – aber auch mit Vertretern der Bundespolitik. Deshalb stellten sich die Kanzlerin, der Bundestagspräsident, der Bundesratspräsident und der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes den Fragen der Bürger.

Die Teilnehmenden waren von Regionalzeitungen in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt worden oder hatten sich selbst an den Bundespräsidenten gewandt.

Unsere Grundrechte seien keine Selbstverständlichkeit und müssten aktiv bewahrt werden, das wurde bei allen drei Veranstaltungen am Donnerstag immer wieder betont. Doch kann das Grundgesetz auch mit 70 noch dazulernen? Das möchten Grüne, Linke und FDP aktuell herausfinden und fordern eine Grundgesetzänderung. Diskriminierung aufgrund von „sexueller Identität“ solle ausdrücklich verboten werden.

Doch die Hürde für eine Verfassungsänderung ist sehr hoch. Dazu muss sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat einer Zweidrittelmehrheit dafür stimmen.

Zur Startseite