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Politik: 70000 Enteignungen sind rechtswidrig

Europa-Richter: Umgang mit der DDR-Bodenreform nach der Einheit verstößt gegen Menschenrecht auf Eigentum

Von Matthias Schlegel

Straßburg/Berlin. Mit der entschädigungslosen Enteignung der ostdeutschen Erben von etwa 70000 Grundstücken hat die Bundesrepublik gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag entschieden. Er gab damit der Beschwerde von fünf Betroffenen Recht. Sie sind die Erben von Bauern, die ihr Land durch die Bodenreform im Osten nach 1945 erhalten hatten. Nach dem zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 sollten sie dieses Land dem Staat überlassen. Auf Bund und Länder könnte nun eine Milliardenforderung zukommen.

Rechtsanwältin Beate Grün, die zwei der Betroffenen vor dem Straßburger Gericht vertreten hatte, sagte in Berlin, dass der deutsche Gesetzgeber verpflichtet sei, die Enteignungen entweder rückgängig zu machen oder Entschädigungen zu zahlen, wenn das Urteil rechtsgültig werde. Die Bundesregierung behält sich nach Aussagen des Justizministeriums vor, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das müsste innerhalb von drei Monaten erfolgen.

In dem Verfahren ging es um Immobilien, die Neubauern bei der Bodenreform nach 1945 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone erhalten hatten. Im März 1990 hatte die Regierung Modrow ein Gesetz erlassen, das dieses Land zu vollwertigem Eigentum erklärte. Mit dem Gesetz von 1992 enteignete die Bundesrepublik dennoch die Erben solcher Grundstücke, sofern sie nicht am 15. März 1990 oder in den zehn Jahren davor in der Land- oder Forstwirtschaft tätig gewesen waren. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Vorgehen in mehreren Entscheidungen gebilligt.

Die Straßburger Richter stellten nun fest, dass die fünf Kläger – vier Frauen und ein Mann – ihren Besitz als Erben rechtmäßig erlangt hätten. Deshalb müssten sie angemessen entschädigt werden. Zwar habe sich Deutschland durch die Wiedervereinigung in einer Sondersituation befunden. Dennoch hätte der Gesetzgeber einen fairen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz individueller Grundrechte schaffen müssen.

Rechtsanwältin Beate Grün verwies darauf, dass sich Erben, die von einem Gericht zur Herausgabe des Grundstückes oder des Verkaufserlöses verurteilt worden waren, beeilen müssten: Um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, gelte eine Einspruchsfrist von nur vier Wochen nach Kenntnis des Urteils.

Unterdessen haben mehrere Bundesländer darauf hingewiesen, dass sie mit den anstehenden Entschädigungen finanziell überfordert wären. Allein auf das Land Sachsen-Anhalt, wo rund 18 200 Erben betroffen sind, würden nach Angaben von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke (CDU) Forderungen in Höhe von 120 Millionen Euro zukommen.

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