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Politik: Ab an den Strand?

Ob Schill gegen die Wahl klagt, ist unsicher – auch seine Ausreise

Wenn er Urlaub macht, dann am liebsten an einem einsamen Strand im Zelt, barfuß und zum Essen Thunfisch aus der Dose, sagte Ronald Schill mal, als er im alltäglichen Leben noch den Luxus des Senatorenlebens genoss: Dienstlimousine mit Chauffeur, 24-Stunden-Bewachung, abends ins Edelrestaurant, zu einer Party oder beides und dann nach Hause, in sein Penthouse mit Elbblick.

Er werde Deutschland verlassen, „wahrscheinlich Richtung Südamerika“, hat Schill noch am Wahlabend verkündet. Mit den 3,1 Prozent Stimmen, die er bei der Hamburger Bürgerschaftswahl bekommen hat, lässt sich in der Politik kein Staat machen. Das Übergangsgeld dürfte ihm den Abschied erleichtern. Bis Juli 2005 steht ihm monatlich ein halbes Senatorengehalt zu, das macht 6250 Euro. Danach muss Schill sich mit seiner Richterpension von etwa 1500 Euro begnügen. Das reicht für ziemlich viele Dosen Thunfisch, aber für einen ganzen Lebensabend?

Noch lieber als auszuwandern hätte Ronald Schill weiter Politik gemacht. Und weil er nicht glauben kann, dass das sonst kaum noch jemand in Hamburg will, kündigte er gleich nach den ersten Hochrechnungen an, er werde die Wahl anfechten. Sein Anwalt Corvin Fischer klingt am Morgen danach schon nicht mehr ganz so kampflustig: Man müsse die Sache „erst mal in Ruhe analysieren“. Schill hatte beklagt, von seinen 10 000 Wahlplakaten seien 9000 zerstört worden. 1998, erzählt Fischer, waren die Plakate einer anderen Partei am rechten Rand ebenfalls nicht besonders beliebt. Die DVU verpasste den Einzug in die Bürgerschaft ganz knapp und reichte Klage ein. Das Hamburgische Verfassungsgericht entschied, ein Anfechtungsgrund hätte nur vorgelegen, wenn die Schilder „systematisch“ zerstört worden wären.

Wurden die Schill-Plakate systematisch zerstört? Oder könnte man die Wahl vielleicht anfechten, weil die Springer-Presse Schill totgeschwiegen hat? Der Landeswahlleiter Herbert Neumann sagt, die Polizei habe mehr als 30 Täter ermittelt, die meisten alkoholisierte Einzeltäter. Voraussetzung für eine Anfechtung sei, dass die Unregelmäßigkeiten Einfluss auf das Ergebnis hatten. Anwalt Fischer sagt dazu: „Der DVU fehlten damals 270 Stimmen.“ Dann schiebt er etwas kleinlaut nach: „Hier waren es ja ein paar mehr.“

Tanja Stelzer[Hamburg]

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