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Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt.

© Sebastian Willnow/dpa

Abschiebungen in Berlin: Verheerendes Signal für einen Innensenator

Berlins Innensenator Geisel und Sozialsenatorin Breitenbach streiten über Abschiebungen. Die Folge: Geltendes Recht wird nicht angewendet. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Alexander Fröhlich

Es sind nicht nur juristische Fingerhakeleien, die sich Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) um das Zugangsrecht der Polizei zu Flüchtlingsheimen bei Abschiebungen liefern. Es geht um den Restbestand dessen, was der Staat bei Abschiebungen dürfen soll – und wie weit das Grundgesetz Abzuschiebende vor Zugriffen des Staates schützt.

Die Zahl der Abschiebungen sinkt immer weiter, während die Zahl ausreisepflichtiger Asylbewerber steigt. Die Polizei bricht ihren Einsatz ab, sobald ein Ausreisepflichtiger einen Arzt ruft oder die Lage im Heim eskalieren könnte. Nicht wenige Abschiebungen scheitern so.

Die Sozialsenatorin will nun weitere Hürden einziehen: Zum gerichtlichen Abschiebebeschluss müsste dann ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen. Breitenbach, deren Partei Abschiebungen ablehnt, mag humanitäre Gründe haben, doch sie setzt damit über Umwege neues Recht. Geisel, als Chef des zuständigen Verfassungsressorts, muss das beunruhigen.

Er erklärt öffentlich, dass in Berlin Bundesrecht gilt – was selbstverständlich ist. Seine Innenverwaltung gibt zugleich der Polizei vor, geltendes Recht wegen des politischen Streits in Berlin nicht anzuwenden. Das ist für einen Innensenator ein verheerendes Signal.

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