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Politik: Abstimmung schadet nie

Wie die FDP ihre Awacs-Klage in Karlsruhe begründet

Von Robert Birnbaum

Luftpatrouille in Friedenszeiten ist Routine, Luftpatrouille in Kriegszeiten ist aber ein Einsatz und muss deshalb vom Bundestag extra gebilligt werden – auf diese knappe Formel läßt sich die Awacs-Eilklage der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht bringen. In seinem knapp neunseitigen Schriftsatz, der dem Tagesspiegel vorliegt, verweist der Frankfurter Jura-Professor Michael Bothe auf das Awacs-Urteil aus Karlsruhe im Jahr 1994. Damals hatte das Gericht auf Antrag der SPD entschieden, dass die Überwachung der Flugverbotszone über dem damaligen Jugoslawien der Zustimmung des Bundestags bedürfe. Der Awacs-Auftrag über der Türkei unterscheide sich davon im Kern nicht: Es gehe darum, einen Luftraum zu überwachen und gegebenenfalls Abfangjäger zu leiten.

Anders als in Friedenszeiten sei dies jetzt aber nicht nur eine abstrakte Aufgabe. Vielmehr handele es sich um „konkrete militärische Maßnahmen im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt“. Allein dies erfülle die „Einsatz“–Definition des Verfassungsgerichts von 1994. Bothe konstruiert überdies den Fall, dass ein irakisches Flugzeug oder eine Rakete auf die türkische Grenze zufliegt. Die Awacs-Besatzung könne mit der Alarmierung der Flugabwehr dann nicht so lange warten, bis sie wisse, ob es sich um einen Angriff auf die Türkei oder um eine Militäraktion im Irak-Krieg handele. „Der Schutz der Türkei und das Kriegsgeschehen im Irak-Krieg sind miteinander verwoben“, heißt es in der Klage. Um so wichtiger sei es für die Soldaten, dass ihr Einsatz auf einer rechtlich unstreitigen Basis stehe.

Schließlich trägt Bothe vor, dass ein Parlamentsbeschluss in keinem Fall schaden könne. Dies gelte selbst dann, wenn der Bundestag den Awacs-Einsatz ablehnen, aber sich bei genauer rechtlicher Betrachtung herausstellen würde, dass das Parlament doch nicht zuständig gewesen sei. Denn eine Entscheidung, die dem Willen der Parlamentsmehrheit entspreche, könne in einer Demokratie nie als Schaden gewertet werden.

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