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Abu-Ghraib-Skandal: Erster US-Offizier angeklagt

Zum ersten Mal soll ein US-Offizier wegen der Häftlingsmisshandlungen im irakischen Gefängnis von Abu Ghraib vor Gericht kommen. Er ist der frühere Leiter des Verhörzentrums von Abu Ghraib.

Washington - Oberstleutnant Steven Jordan wurde in Fort Meade (US-Staat Maryland) unter anderem wegen Grausamkeit und Falschaussagen angeklagt. Als nächstes wird nun in einer Anhörung geklärt, ob die Vorwürfe stichhaltig genug sind, um einen Militärprozess zu eröffnen. Würde Jordan in allen zwölf Anklagepunkten schuldig gesprochen, könnte er mit bis zu 42 Jahren Haft bestraft werden.

Der Oberstleutnant ist der erste Offizier, der sich wegen der Vorgänge in der Einrichtung bei Bagdad einem gerichtlichen Strafverfahren stellen soll. Bisher hatte es lediglich Militärverfahren gegen zehn Soldaten mit Mannschaftsdienstgraden gegeben, die zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren.

Zwei noch ranghöhere Offiziere als Jordan waren dagegen mit militärinternen Disziplinarmaßnahmen davongekommen. So wurde die ehemals für das Gefängnis zuständige Brigadegenerälin Janis Karpinski um einen Rang degradiert, und Jordans unmittelbarer Vorgesetzter in Abu Ghraib, der für Aufklärung zuständige Oberst Thomas Pappas, musste ein Bußgeld in Höhe von 8000 Dollar zahlen. Beide wurden außerdem offiziell gerügt.

Jordan war in der zweiten Jahreshälfte 2003 Leiter des Verhörzentrums in Abu Ghraib, das heißt zum Zeitpunkt der in später aufgetauchten Fotos dokumentierten schweren Gefangenenmisshandlungen. Die Bilder, die unter anderem irakische Häftlinge in sexuellen Zwangsposen zeigten, waren im Frühjahr 2004 um die Welt gegangen und hatten Abscheu und Empörung ausgelöst.

Jordan wird unter anderem angelastet, Gefangene sexueller Erniedrigung sowie Einschüchterung durch Hunde ausgesetzt zu haben. Im Zuge der folgenden Ermittlungen habe er dann wiederholt geleugnet, von den Misshandlungen gewusst zu haben. Weiter wird dem Offizier vorgeworfen, seine Untergebenen nicht ausreichend überwacht und damit seine Aufsichtspflichten verletzt zu haben. (tso/dpa)

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