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Politik: Abwarten oder Abschlag

Heute 42-Jährige dürfen erst mit 67 in Rente – die Regierung verspricht ihnen aber bessere Arbeitschancen

Die Bundesregierung hat sich festgelegt: Ihre volle Rente bekommen Arbeitnehmer ab dem Jahr 2029 erst mit 67 Jahren. Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters soll bereits 2012 beginnen. In den ersten zwölf Jahren steigt die Altersgrenze jedes Jahr um einen Monat, in den letzten sechs Jahren um je zwei Monate. Die ersten, die voll betroffen sind, sind also die 1964 und später Geborenen.

Arbeitnehmer können auch künftig vorzeitig in Ruhestand gehen. Ihre Rente fällt dann aber geringer aus – für jedes Jahr gibt es einen Abschlag von 3,6 Prozent. Wer also ab 2029 mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen will, muss ein Minus von 7,2 Prozent in Kauf nehmen – zusätzlich zur Rentenschmälerung durch fehlende Pflichtbeiträge. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war, soll auch weiter ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen können. Davon profitieren deutlich mehr Männer als Frauen, weil sie ihre Erwerbstätigkeit seltener wegen Kindererziehungszeiten unterbrechen. Die Anhebung in zwei Phasen begründet das Arbeitsministerium damit, dass ab Mitte des nächsten Jahrzehnts mit einer deutlichen Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt insbesondere für ältere Arbeitnehmer zu rechnen sei – weil die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das ermögliche es, von 2023 an das Tempo zu beschleunigen. Außerdem ist die Lebenserwartung der Deutschen in den letzten Jahrzehnten gestiegen und wird nach Ansicht von Bevölkerungsexperten auch weiter zulegen, so dass sich die Zeit des Rentenbezugs im Durchschnitt verlängert.

Auch wenn die Anhebung der Altersgrenzen erst 2012 beginnt, müssen die Gesetze schon bald auf den Weg gebracht werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich auf die neue Situation einstellen können. Der Vertrauensschutz muss gewahrt werden für diejenigen, die schon in Rente gehen, bevor die schrittweise Anhebung der Altersgrenze beginnt. Ein Beispiel: Wer 1947 geboren ist, müsste nach neuem Recht bis zum Alter von 65 Jahren und einem Monat arbeiten. Entscheidet diese Person, bereits 2010 mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, würden nach heutigem Recht Abschläge für zwei Jahre (7,2 Prozent) fällig. Mit der neuen Regelung müsste es eigentlich Abschläge für zwei Jahre und einen Monat geben, also 7,5 Prozent. Wie mit diesen Fällen in der Übergangszeit umgegangen werden soll, klärt das Arbeitsministerium noch.

Die Rente mit 67 soll auf mittlere Sicht die Rentenkassen finanziell stabilisieren. Klar ist aber, dass sich der Lebensstandard im Alter allein mit der gesetzlichen Rente nicht aufrechterhalten lässt. Wer heute berufstätig ist, muss fürs Alter zusätzlich vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Wege: von der Betriebsrente, über die Riester-Rente bis zur Immobilie.

Beamte müssen sich darauf einstellen, dass auch sie länger arbeiten müssen. Die Regelungen, die für die gesetzliche Rente getroffen werden, sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, heißt es im Arbeitsministerium.

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