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Politik: Adel verpflichtet nicht

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Ein kaiserlicher Urenkel darf auch bürgerlich heiraten, ohne das Erbe aufs Spiel zu setzen

Das preußische Adelsprivileg hat eine letzte Schlacht geschlagen – und verloren. Bis zum heutigen Tag durften die männlichen Nachkommen nur standesgemäß heiraten, wollten sie ihren Anspruch auf das Hausvermögen nicht verlieren. Dies passt nicht mehr ganz in die Zeit, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden – und damit einen vorläufigen Schlussstrich unter einen der größten Erbstreitfälle der Nachkriegszeit gezogen. Immerhin: Das Vermögen, um das es geht, wird auf 20 bis 50 Millionen Euro geschätzt.

In Karlsruhe Beschwerde erhoben hatte Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, ein Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. Einem Erbvertrag des Hauses zufolge hat er als Erstgeborener das Anrecht auf Ländereien, Gemälde und Preziosen. Unter einer Bedingung: Bei der Wahl seiner Gattin muss er der „alten Hausverfassung“ entsprechen. Diese Latte liegt hoch, denn Adel allein genügt nicht. Zwar war der Prinz viele Jahre mit einer Dame aus dem immerhin mehr als 800 Jahre alten Geschlecht von Reden verheiratet. Aber das Haus war kein Herrscherhaus, wie es der Erbvertrag verlangte. Vater Louis Ferdinand begünstigte daraufhin den Enkel seines verstorbenen dritten Sohnes.

Friedrich Wilhelm kämpft sich seitdem durch die Instanzen. Er hielt seine Frau von Reden unbeschränkt für ehewürdig. Doch darauf darf es gar nicht ankommen, meint jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Ehevorschrift derer von Hohenzollern kollidiere mit dem Grundrecht des Prinzen, sich eine Frau nach eigenem Gusto auszusuchen. Die Richter sahen sogar die Gefahr, der Mann bliebe ledig, weil er angesichts der Ebenbürtigkeitsklausel, wie die Hochzeitsvorgabe juristisch heißt, „keine effektive Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf seine Partnerin hatte“. Der Bundesgerichtshof hatte dies noch vor ein paar Jahren anders gesehen und dabei, wie die Verfassungsrichter jetzt andeuteten, „die veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse“ nicht ganz durchblickt.

Der Streit um die Millionen ist damit keineswegs zu Ende. Das Landgericht Hechingen muss den komplizierten Streit nun weiter aufklären. Aber der Prinz darf sich immerhin wieder Hoffnung auf das Erbe machen – und das, obwohl er vor ein paar Tagen eine Bürgerliche geheiratet hat.

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