zum Hauptinhalt
Kämpfer für die Demokratie. Ahmed Maher, Ahmed Douma und Mohamed Adel sind in Kairo zu je drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie sich gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechts gewehrt haben.

© Reuters

Ägypten: Drei Gegner von Mubarak verurteilt

Drei Demokratieaktivisten, die zu den bekanntesten Gesichtern des Volksaufstandes in Ägypten zählen, wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten gegen das Demonstrationsrecht verstoßen, das mehr oder weniger abgeschafft worden ist.

Sie gehören zu den bekanntesten Gesichtern des ägyptischen Volksaufstands 2011 gegen Hosni Mubarak. Für viele junge Leute verkörpern sie nach wie vor die Sehnsucht nach echten demokratischen Verhältnissen am Nil. Am Sonntag verurteilte ein Gericht in Kairo die führenden Aktivisten der „Bewegung 6. April“, Ahmed Maher, Ahmed Douma und Mohamed Adel, zu jeweils drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von umgerechnet 5500 Euro. Während der Richter das Urteil verlas, brachen im Gerichtssaal Tumulte aus. „Nieder mit der Militärherrschaft“, skandierten die Zuschauer und: „Wir leben in einem Staat, nicht in einer Kaserne“. Denn das bisher beispiellos harte Strafmaß gegen liberale Aktivisten setzt eine Zäsur. Nach den Muslimbrüdern richtete sich die Unterdrückung Andersdenkender durch die Militärführung erstmals nun auch mit voller Härte gegen die liberale Demokratiebewegung, obwohl deren Vertreter am 3. Juli den Armeeputsch gegen Mohammed Mursi unterstützten.

Die alten Eliten nehmen das Heft wieder in die Hand

Auf allen Ebenen verschärft sich seit Monaten die Restauration des alten Mubarak-Polizeistaats, nehmen die alten Eliten das Heft wieder fest in die Hand. Selbst ein Freispruch des 85-jährigen Ex-Diktators und seiner beiden Söhne scheint nur noch eine Frage der Zeit. Währenddessen sitzt die gesamte Führung der Muslimbruderschaft hinter Gittern und wartet auf ihre Prozesse. Die im Arabischen Frühling aufgelöste Staatssicherheit ist wieder voll rehabilitiert. Und die Jagd auf Demokratiebewegung, Menschenrechtsgruppen und NGOs ist in vollem Gange, begleitet von Hetzkommentaren in der staatlichen Presse, die deren Mitglieder als „fünften Kolonne“ des Auslands denunzieren.

Konkret warfen die Richten den drei Verurteilten vor, sie hätten gegen das neue, Ende November per Dekret in Kraft gesetzte Demonstrationsrecht verstoßen. Danach muss künftig jede Versammlung mit mehr als zehn Personen drei Tage vorher beim Innenministerium angemeldet und genehmigt werden – ein Gesetz, mit dem die Polizei sämtliche Demonstrationen und politische Treffen verbieten kann. Alle Angeklagten hatten sich an Demonstrationen gegen Artikel 174 im neuen Verfassungsentwurf beteiligt, nach dem Zivilisten – wie zu Zeiten Mubaraks – auch weiterhin von Militärgerichten verurteilt werden dürfen.

Protestkampagne gegen die staatliche Unterdrückung

Der Verfassungsentwurf ist mittlerweile von dem 50-köpfigen Verfassungsgremium ratifiziert worden und soll am 14. und 15. Januar dem Volk zum Referendum vorgelegt werden. Das Ergebnis der Abstimmung und vor allem die Wahlbeteiligung gelten als erster Test für die wirkliche Rückendeckung des Militärregimes durch die Bevölkerung. Die Muslimbruderschaft hat ihre Anhänger bereits zum Boykott aufgerufen. Die Demokratieaktivisten kündigten an, sie würden die Verurteilung ihrer Führungsleute mit einer „Protestkampagne gegen staatliche Unterdrückung“ beantworten. „Wir sehen den ganzen Fall als einen politischen Prozess an ohne jede rechtliche Grundlage“, hieß es zur Begründung.

Der prominenteste Verurteilte, Ahmed Maher, war einer der Mitbegründer der Bewegung „6. April“, die 2008 zunächst als Solidaritätsbewegung für streikende Arbeiter der Textilfabriken in Al Mahalla Al Kubra entstand. Im Volksaufstand gegen Mubarak spielte die Facebook-Gruppe eine Schlüsselrolle. Auch unter dem islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi wurden ihre Mitglieder verhaftet und drangsaliert. Das jetzige Strafmaß jedoch geht weit über die bisherigen Schikanen hinaus.

Zur Startseite